Haftstrafen im Neonazi-Prozess

(05.11.2013) Haftstrafen im Neonazi-Prozess rund um das sogenannte "Objekt 21". In der Nacht sind alle sieben Angeklagten schuldig gesprochen worden. Es setzt – noch nicht rechtskräftig – zwischen 18 Monaten und 6 Jahren Gefängnis. Laut Anklage haben die Männer einen Bauernhof in Oberösterreich zu einer NS-Verherrlichungsstätte umfunktioniert und dort Nazi-Veranstaltungen abgehalten. Einer der Verteidiger, Werner Tomanek, meint allerdings im PULS4 Interview:

"Wenn bei öffentlichen Partys einzelne im alkoholisierten Zustand 'Sieg Heil' schreien und den rechten Arm hochreißen, ist das noch keine politische Kundgebung. Da müsste ich sehr viele Fußballplätze großräumig meiden, weil auch dort gibt's immer wieder Wahnsinnige, die meinen sich zu so etwas hinreißen zu lassen.

Die Beweislage spreche allerdings eine andere Sprache, so die Richterin. Die Angeklagten haben zudem bis zuletzt keine Einsicht gezeigt. Laut Richterin gebe es keine Milderungsgründe, das Urteil fällt dementsprechend scharf aus.

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