Paketsteuer ab Oktober?
Paketabgabe sorgt für Streit
(09.06.2026) Die geplante Paketsteuer der Bundesregierung sorgt weiterhin für heftige Diskussionen. Ab dem 1. Oktober 2026 soll auf Paketsendungen großer Online-Händler eine Abgabe von zwei Euro pro Paket eingehoben werden. Betroffen wären laut Handelsverband insgesamt 16 große Online-Händler und Marktplätze, darunter Amazon, Otto, Temu, Zalando und AliExpress.
Während das Finanzministerium mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 280 Millionen Euro rechnet, sprechen Handelsvertreter von einem massiven Eingriff in den Online-Handel und warnen vor Jobverlusten, höheren Preisen und jahrelangen Gerichtsverfahren.
Diese Online-Händler müssten die Paketsteuer zahlen
Die neue Abgabe soll für Online-Händler und Plattformen gelten, die in Österreich einen Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen Euro erzielen.
Nach Berechnungen des Marktforschungsunternehmens EBCD wären direkt betroffen:
- Amazon
- Otto
- Temu
- Zalando
- Shop Apotheke
- Ebay.at
- Ebay.de
- Best Secret
- MediaMarkt
- AliExpress
- Apple
- Shein
- Universal
- Ikea
- XXXLutz
- Weitere große Online-Plattformen
Noch nicht endgültig geklärt ist, ob auch der österreichische Refurbished-Marktplatz Refurbed unter die Regelung fällt. Das Unternehmen bewegt sich mit einem geschätzten Jahresumsatz zwischen 90 und 110 Millionen Euro rund um die vorgesehene Umsatzgrenze.
4.000 österreichische Händler indirekt betroffen
Nach Angaben des Handelsverbandes würde die Steuer nicht nur internationale Online-Giganten treffen. Auch rund 4.000 heimische Händler, die ihre Produkte über Plattformen wie Amazon, Ebay oder Zalando verkaufen, könnten die Folgen spüren.
Die Befürchtung: Die Plattformen könnten die zusätzlichen Kosten an Händler und letztlich an die Konsumenten weitergeben.
Handelsverband-Geschäftsführer Rainer Will kritisiert daher die geplante Maßnahme scharf. Die Paketsteuer werde zwar als Instrument gegen asiatische Billigplattformen wie Temu, Shein oder AliExpress verkauft, letztlich würden jedoch österreichische Familien und heimische Betriebe die Rechnung bezahlen.
Otto kündigt Rechtsstreit bis zum EuGH an
Besonders entschlossen zeigt sich der Versandhändler Otto. Sollte die Paketsteuer tatsächlich eingeführt werden, will das Unternehmen gegen den Steuerbescheid vorgehen.
Otto-Austria-Geschäftsführer Harald Gutschi rechnet mit einem mehrjährigen Verfahren.
Der Rechtsweg könnte dabei über mehrere Instanzen führen:
- Bundesfinanzgericht
- Verwaltungsgerichtshof
- Verfassungsgerichtshof
- Europäischer Gerichtshof (EuGH)
Laut Gutschi sei ein Rechtsstreit von zwei bis vier Jahren realistisch.
Sollte Otto letztlich Recht bekommen und bereits bezahlte Steuern zurückerhalten, wolle man die eingehobenen Beträge wieder an die Kunden zurückzahlen.
Juristen sehen verfassungsrechtliche Probleme
Unterstützung erhält Otto von einem Rechtsgutachten der Kanzlei Dorda. Die Experten stufen den aktuellen Gesetzesentwurf als mehrfach verfassungs- und unionsrechtswidrig ein.
Rechtsanwalt Andreas Zahradnik sieht insbesondere auf europäischer Ebene gute Erfolgsaussichten für Klagen gegen die Paketabgabe.
Kritiker argumentieren unter anderem, dass die Regelung bestimmte Marktteilnehmer benachteiligen könnte und dadurch europarechtliche Grundsätze verletzt werden.
Regierung erwartet Einnahmen von 280 Millionen Euro
Das Finanzministerium verteidigt die Maßnahme. Die Einnahmen aus der Paketsteuer sollen zur Gegenfinanzierung der geplanten Mehrwertsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel dienen.
Ab 1. Juli 2026 sollen bestimmte Lebensmittel günstiger werden. Die Paketabgabe ist Teil des Finanzierungspakets für diese Entlastung.
Die Regierung geht davon aus, dass die neue Steuer jährlich rund 280 Millionen Euro in die Staatskasse spülen könnte.
Wirtschaftsministerium äußert selbst Bedenken
Für zusätzliche Brisanz sorgt die Tatsache, dass auch innerhalb der Bundesregierung Kritik am Gesetzesentwurf laut wurde.
Das von der ÖVP geführte Wirtschaftsministerium meldete im Begutachtungsverfahren zahlreiche offene Fragen an:
- Wie werden Retouren behandelt?
- Was passiert bei Ersatzlieferungen?
- Wie werden Vertragsrückabwicklungen berücksichtigt?
- Wer trägt die Steuer bei komplexen Plattformgeschäften?
Darüber hinaus verweist das Ministerium auf mögliche europarechtliche Probleme und warnt vor einem Imageschaden für den Wirtschaftsstandort Österreich.
Refurbed warnt vor Nachteilen für nachhaltigen Konsum
Auch der Wiener Online-Marktplatz Refurbed kritisiert die Pläne. Das Unternehmen hat sich auf generalüberholte Elektronikgeräte spezialisiert und sieht seine nachhaltige Geschäftsidee gefährdet.
Mitgründer Peter Windischhofer betont, dass die Paketabgabe keinerlei ökologische Lenkungswirkung habe. Die Steuer unterscheide nicht zwischen nachhaltigen und weniger nachhaltigen Geschäftsmodellen.
„Unser Geschäftsmodell in Österreich wird leiden“, warnt Windischhofer.
Handelsverband warnt vor Jobverlusten
Besonders drastisch fallen die Prognosen einer Analyse der Gesellschaft für Angewandte Wirtschaftsforschung (GAW) aus, auf die sich der Handelsverband beruft.
Demnach könnte die Paketsteuer folgende Auswirkungen haben: Verlust von 2.870 Arbeitsplätzen. Rückgang der Wirtschaftsleistung um 360 Mio. Euro pro Jahr. Zusätzliche Kosten für Konsumenten. Höhere Paket- und Versandpreise
Ob die Paketsteuer tatsächlich wie geplant am 1. Oktober in Kraft tritt, bleibt weiterhin offen. Der politische Widerstand wächst, juristische Auseinandersetzungen zeichnen sich bereits ab – und selbst innerhalb der Regierung gibt es erhebliche Zweifel am aktuellen Modell.
(fd/apa)