Verdacht der Veruntreuung

Philippa Strache im Visier

(14.10.2019) Die Staatsanwaltschaft Wien bestätigt: Gegen Philippa Strache ist ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Veruntreuung eingeleitet worden. Berichte der Presse und der Kronen Zeitung wurden nun offiziell bestätigt.

Seit Ende September wird auch gegen ihren Mann Heinz-Christian Strache ermittelt. Ihm wird vorgeworfen, ein üppiges Spesenkonto der Partei auch für private Zwecke verwendet zu haben.

Heinz-Christian und Philippa Strache wurden bisher nicht einvernommen. Wann eine Einvernahme stattfinden soll, ist noch unklar. Das Ehepaar hat die Vorwürfe stets zurückgewiesen.

Weiterhin spannend bleibt nun die Frage, ob die Frau des Ex-Vizekanzlers ihr Mandat für den Nationalrat annehmen wird. Falls sie es annimmt, könnte sie - zumindest vorerst - in die politische Immunität flüchten. Zeit ihres Amtes wäre Philippa somit vor strafrechtlicher Verfolgung geschützt.

Das Parlament hat aber die Befugnis, diese politische Immunität vorzeitig zu widerrufen, sagt der Verfassungsrechtler Heinz Mayer: "Der Immunitätsausschuss muss zusammentreten und dann beschließen, ob ihre Immunität aufgehoben wird oder nicht. Zunächst muss die ermittelnde Behörde aber die Auslieferung Philippas fordern." Es bleibt also spannend. Philippa Strache hat angekündigt, sich für ihre Entscheidung, ob sie das Nationalratsmandat annimmt oder nicht, noch bis kommenden Mittwoch Zeit zu lassen.

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