Polizei warnt zu Halloween

Achtung vor strafbaren Streichen

(31.10.2025) Heute ist Halloween – und im Vorfeld der Feierlichkeiten warnt die Landespolizeidirektion Vorarlberg vor Handlungen, Situationen und „Streichen“, die strafrechtliche Konsequenzen haben können. Diese Warnung richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche.

Aktionen wie das Verunstalten, Beschmieren oder Zerstören von Privateigentum – etwa von Häusern, Autos, Mülltonnen oder Briefkästen – sowie Diebstahl oder Bedrohungen gegenüber Dritten stellen keine harmlosen Scherze, sondern Straftaten dar und werden zur Anzeige gebracht.

Die Polizei appelliert an alle Eltern und Erziehungsberechtigten, ihre Kinder und Jugendlichen aufzuklären und auf ein verantwortungsbewusstes Verhalten hinzuweisen. Auch wenn Kinder unter 14 Jahren nicht strafrechtlich belangt werden können, besteht für Geschädigte die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen.

Jugendschutz und Ausgehzeiten

Alkohol:

  • Personen unter 16 Jahren dürfen keinen Alkohol kaufen, besitzen oder konsumieren. Zwischen 16 und 18 Jahren ist der Konsum nur von nicht gebranntem Alkohol (z. B. Bier, Wein) erlaubt. Auch wenn keine generelle Ausweispflicht besteht, empfiehlt die Polizei, dass Jugendliche – besonders an diesem Abend – einen Altersnachweis mitführen.

Ausgehzeiten:

  • Kinder unter 14 Jahren dürfen sich zwischen 5:00 Uhr und 23:00 Uhr ohne Begleitung in der Öffentlichkeit aufhalten
  • Jugendliche von 14 bis 16 Jahren dürfen zwischen 5:00 Uhr und 1:00 Uhr unterwegs sein.
  • Ab 16 Jahren ist das unbegrenzte Alleinsein im öffentlichen Raum zulässig.

Polizeiliche Maßnahmen

Die Vorarlberger Polizei hat sich auf die Halloween-Nacht vorbereitet und wird verstärkt Präsenz zeigen. Neben Sondereinsatzkräften, wie den Diensthundeeinheiten und der Bereitschaftseinheit, wird auch der Verfassungsschutz im Einsatz stehen, um für Sicherheit und Ordnung zu sorgen.

(AVL)

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