19.05.: Allgemeine Öffnungen fix

Hier alle Details zu den Öffnungen

(10.05.2021) Die Allgemeine Öffnung am 19.Mai ist fix! Das kündigte Bundeskanzler Sebastian Kurz heute nach einer Videokonferenz mit den Landeshauptleuten an. Die Lockerungen betreffen alle Branchen. Die Schulen kehren bereits am 17. Mai in den Vollbetrieb zurück. Tourismus, Gastronomie, Sport und Freizeitbetriebe können mit Einschränkungen aufsperren. Voraussetzung für den Eintritt wird, dass man getestet, genesen oder geimpft ist. In der Gastronomie, nicht aber im Handel, kommt eine Registrierungspflicht ab 15 Minuten Aufenthalt. Die Ausgangsbeschränkungen fallen.

Bei privaten Zusammentreffen dürfen sich tagsüber zehn Erwachsene plus Kinder treffen, nachts und indoor nur vier. Weitere Öffnungsschritte wird es laut Bundeskanzler Sebastian Kurz spätestens per 1. Juli geben. Diese könnten dann auch Hochzeiten, große Feste und Vereinsveranstaltungen betreffen.

Dass man nun so vorgehen könne, liege daran, dass Österreich in Summe besser als die Nachbarn durch die dritte Corona-Infektionswelle gekommen sei, sagte der Bundeskanzler in einer Pressekonferenz. Dennoch mahnte er zur Vorsicht. Je besser sich alle an die noch geltenden Einschränkungen hielten, desto schneller würden weitere Öffnungsschritte möglich. Vizekanzler Werner Kogler zeigte sich optimistisch: "In neun Tagen - am 19 Mai - wird das Leben in Österreich wieder bunter werden. Mit Sicherheit."

Wie Ende April angekündigt, werden Kunst- und Kulturveranstaltungen wieder vor Publikum stattfinden können. Die Kapazitätsbeschränkung liegt bei 50 Prozent, erlaubt sind indoor maximal 1.500 Besucher, outdoor maximal 3.000 Besucher - jeweils mit zugewiesenen Sitzplätzen. Voraussetzung für den Zutritt: Man muss getestet, genesen oder geimpft sein.

Somit gilt ab 19. Mai: Wer eine Coronaimpfung, eine negative Testung oder eine überstandene Covid-Erkrankung nachweisen kann, erhält Zutritt zu Veranstaltungen. Die im öffentlichen Leben geltende Abstandsregeln von zwei Metern kommt in den Zuschauerreihen nicht zur Anwendung, hier ist zu haushaltsfremden Personen ein freier Platz einzuhalten. Insgesamt sei man im europäischen Vergleich "eher bei den Großzügigen vorne dabei", betonte Kogler. Bis zum Sommer stellte er weitere Adaptionen in Aussicht, Bundeskanzler Sebastian Kurz hat hier mehrfach den 1. Juli als nächsten Stichtag genannt. Die Sperrstunde für Kulturveranstaltungen liegt, wie für alle anderen Bereiche, bei 22.00 Uhr.

Eine weitere Lockerung gibt es für den Bereich der Volkskultur, konkret Chöre und Blasmusikgruppen: Diese werden ab 19. Mai auch wieder in Innenräumen proben können, wobei die 20-Quadratmeter-Regel pro Teilnehmer zur Anwendung kommt. Zusätzlich müssen die Teilnehmer geimpft, getestet oder genesen sein, müssen allerdings bei der Ausübung ihrer Tätigkeit keine Maske tragen. Werde nicht geprobt, gelten die üblichen Masken- und Abstandspflichten, so Kogler. 20 Quadratmeter pro Besucher müssen auch die Museen weiterhin sicherstellen, ebenfalls bleibt die FFP2-Maskenpflicht, allerdings muss für einen Museumsbesuch kein Nachweis über Impfung, Test oder überstandene Erkrankung erbracht werden.

(mt/apa)

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