Rasches Eis-Schlecken erlaubt
Corona-Regel in Niedersachsen
(20.04.2020) Verrückte Corona-Regeln! Um Menschenansammlungen zu vermeiden, gelten in den einzelnen Ländern unterschiedliche Vorschriften. Für Schmunzeln sorgt nun eine Regelung, über die bild.de berichtet. Im deutschen Bundesland Niedersachsen ist ziemlich detailliert vorgeschrieben, wie ein Speiseeis zu konsumieren ist.
Konkret geht es um die Frage, welche Regel für ein an einer Eistheke gekauftes Eis gilt. Grundsätzlich ist der Verzehr von Speisen und Getränken in dem deutschen Bundesland innerhalb eines Umkreises von 50 Metern zu einem Restaurationsbetrieb untersagt. Bei einer tropfenden Eistüte kann dies aber zu einem schwierigen Unterfangen werden.
Auf seiner Webseite hat das Bundesland nun folgende Lösung veröffentlicht: „Bei der Anwendung der Verordnung darf insofern pragmatisch vorgegangen werden, als durch erstes rasches Lecken an einer Eiskugel während des zügigen Sich-Entfernens von der Eisdiele ein Heruntertropfen des Eises auf Kleidung oder Fußboden verhindert werden darf. Für den Verzehr des Resteises gilt jedoch der Abstand von 50 Metern.“
Im Klartext: Damit es nicht tropft, darf man einmal rasch schlecken, muss sich dann aber ehebaldigst aus dem 50-Meter-Umkreis entfernen, wo man das Eis dann fertigschlecken darf.
(gs)