Stmk: Baby nach Geburt getötet
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(05.06.2024) Weil sie ihr Baby unmittelbar nach der Geburt getötet haben soll, hat sich eine 29-Jährige am Mittwoch im Landesgericht Leoben verantworten müssen. Die Frau hatte angeblich von ihrer Schwangerschaft nichts bemerkt und das Kind allein zur Welt gebracht. Mitangeklagt waren ihr Freund und ihre Schwägerin. Der Partner kam mit einer Diversion davon, die Frau mit drei Monaten bedingt.
Die Angeklagte und der Profi-Fußballer wohnen im selben Haus und kannten einander schon acht Jahre, bevor 2022 die Beziehung enger wurde. Vor den jeweiligen Familien hielten sie Beziehung geheim. "Ich bin Christ und ihre Familie sind Muslime", so der 26-Jährige. Von ihrer Schwangerschaft will die Beschuldigte nichts bemerkt haben, die Ereignisse in der Nacht auf den 22. Februar 2023 überrollten sie offenbar total. Sie bekam Bauchschmerzen und gebar neben ihrem Bett in der Wohnung ihrer Eltern ganz allein einen Buben. "Was weiter geschah, weiß nur sie selbst", sagte Staatsanwältin Sabrina Berger. Laut Obduktion erlitt das Baby mehrere Verletzungen auf.
Überliefert ist ein Chatverkehr mit dem Freund im Anschluss an die Geburt. Die Frau schickte ihm Bilder von einer Blutlache und ihren blutverschmierten Beinen und schrieb, sie glaube, sie sei schwanger gewesen. Ihr Freund erklärte vor Gericht, er habe gedacht, es sei eine Fehlgeburt ganz am Anfang der Schwangerschaft gewesen.
"Warum haben Sie nicht die Rettung gerufen?", wollte Richter Roman Weiss wissen. "Das war der größte Fehler meines Lebens", antwortete der 26-Jährige. "Ich habe gedacht, es ist nur eine Blutung", rechtfertigte er sich. "Das ist vollkommener Wahnsinn, wie kann man so dumm sein?", meinte der Vorsitzende.
Die Schwägerin der 29-Jährigen war gekommen, weil der Freund den Bruder der Frau angerufen hatte. Nachdem doch noch die Rettung verständigt worden war, versuchte die Drittangeklagte, das tote Baby, die Plazenta und blutige Kleidung verschwinden zu lassen. Doch ein Rettungssanitäter kehrte unerwartet in die Wohnung zurück und nahm der Frau die Plastiksäcke ab. Sie muss sich auch wegen Störung der Totenruhe verantworten.
Noch vor der Befragung der Hauptangeklagten wurde die Schwägerin wegen versuchter Unterdrückung von Beweismitteln und Störung der Totenruhe zu drei Monaten bedingt verurteilt. Der Freund der Frau, dem unterlassene Hilfeleistung angelastet wurde, nahm das Angebot einer Diversion an, er muss 1.500 Euro Buße zahlen.
(apa/mc)