Studieren ja - Privatsphäre nein?

Der Preis für das US-Visum

(19.06.2025) Campus-Leben, Football-Spiele, Getränke in roten Bechern: viele junge Menschen träumen davon, in den USA zu studieren. Unter Präsident Donald Trump wurde es internationalen Studierenden aber nicht gerade leicht gemacht, diesen Traum auch tatsächlich in die Wirklichkeit umzusetzen. Zwar soll sich das jetzt ändern - allerdings nicht ohne Opfer.

US-Außenministerium hebt Blockade auf

Die Trump-Regierung hat vergangenen Monat die Visavergabe für Studierende aus dem Ausland vorläufig ausgesetzt. Wer versucht hat, einen Termin bei Botschaften oder Konsulaten zu buchen, hat das vergeblich getan, denn diese wurde angewiesen, keine neuen Termine für entsprechende Visaanträge zu vergeben. Jetzt rudert das Außenministerium aber zurück und hebt die Blockade auf. Das heißt: Studierende aus dem Ausland können aller Voraussicht nach wieder ein Visum für die USA beantragen - wenngleich man dadurch auf ein Stück Privatsphäre verzichten muss.

Social Media Konten werden überprüft

Wer in den USA studieren möchte und sich für ein entsprechendes Visum bewerben will, muss mit einem Check des persönlichen Online-Auftritts rechnen. Denn wer einen Antrag stellt, müsste dafür Social-Media-Konten zur Überprüfung durch die US-Regierung freigeben. Das hat vor Kurzem das Außenministerium mitgeteilt. Betroffen sind davon Personen, die sich für Visa der Kategorien F, M und J bewerben. Neben Studierenden sind das auch Austauschschülerinnen und -schüler sowie Au-pairs.

Konten müssen "öffentlich" sein

Überprüft werden die Social-Media-Konten laut Anordnung darauf, ob Inhalte entdeckt werden können, die als "feindselige Einstellungen" gegenüber den Vereinigten Staaten angesehen werden könnten. Außerdem sollen so Bewerberinnen und Bewerber ausfindig gemacht werden, die "ausländische Terroristen" unterstützten oder durch antisemitische Taten auffallen. Mit der Maßnahme soll sichergestellt werden, dass jede Person, die versucht, die USA zu besuchen, ordnungsgemäß überprüft wird.

Wem das zu weit geht und wer folglich seine Konten nicht auf "öffentlich" stellt, riskiert eine Ablehnung des Visumantrags.

(EC)

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