Terrorprozess in Wien

"Habe nicht nachgedacht"

(01.12.2022) Am Donnerstag ist am Wiener Landesgericht der Prozess gegen sechs mutmaßliche Unterstützer des Attentäters von Wien fortgesetzt worden, der am 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt vier Passanten getötet und 23 Menschen verletzt hatte, ehe er von der Polizei erschossen wurde. Nach dem Verhandlungsauftakt Mitte Oktober ging es darum, wie der Attentäter an seine Schusswaffen samt Munition gelangt war.

Dazu wurde zunächst der Fünftangeklagte vernommen, ein 32 Jahre alter Mann tschetschenischer Abstammung, der sich seit 21. Dezember 2020 - und damit seit fast zwei Jahren - in U-Haft befindet. Er vermittelte dem späteren Attentäter ein Schnellfeuergewehr, wie der Mann vor den Geschworenen einräumte: "Er hat gesagt, was er braucht. Er hat gesagt, er braucht eine Kalaschnikow." Das habe er "einem Slowenen" weitergegeben, der die bestellte Ware nach Wien brachte. Er habe sich am 23. Juni 2020 mit dem Lieferanten am Praterstern getroffen und eine Tasche in Empfang genommen, in der sich ein Sturmgewehr der Marke Zavodi Crvena Zastava befand, das später beim Terror-Anschlag verwendet wurde, gab der Tschetschene zu.

Der 32-Jährige begab sich mit der Tasche umgehend zum Attentäter und überreichte ihm die Waffe, der dafür in einem Kuvert 3.000 Euro bezahlte. Das Geld habe er "dem Slowenen" übergeben, er habe dafür einen Anteil von 500 Euro erhalten, meinte der Fünftangeklagte.

In weiterer Folge kam es auf Ersuchen des Attentäters, der ergänzend Munition für das Sturmgewehr und eine kleine Faustfeuerwaffe bestellt hatte, zu einem zweiten Treffen des 32-Jährigen mit dem slowenischen Waffenhändler, wobei sich dieses Mal in der weiter gegebenen Tasche "mehr" befunden habe, wie der Fünftangeklagte schilderte. Neben einer Pistole der Marke Tokarew erhielt er demnach am 25. September 2020 die gewünschte Munition. Noch am selben Tag traf sich der Tschetschene mit dem Attentäter, überreichte diesem die Ware, nahm wiederum ein Kuvert mit Bargeld entgegen und brachte dies dem Waffenhändler. Dafür wurde der 32-Jährige von diesem ins Casino eingeladen.

Er habe sich keine Gedanken darüber gemacht, wofür der Empfänger der Schusswaffen diese benötigte, versicherte der Fünftangeklagte: "Ich wusste nicht, wer das ist und was der macht." Auf die Frage, ob er den späteren Attentäter gekannt habe, erwiderte er: "Ich kenne ihn nicht, aber gesehen habe ich ihn schon." Abgesehen von den Waffen-Übergaben hätten "vier, fünf Treffen" stattgefunden. "Viele Muslime" würden so aussehen, wie der Attentäter ausgesehen habe: "Lange Haare, Bart. Für mich hat er ganz normal ausgeschaut." Fakt ist allerdings, dass der Tschetschene und der spätere Attentäter beim selben Unternehmen als Security-Mitarbeiter beschäftigt waren.

"Ich bin kein Waffenhändler", bekräftigte der 32-Jährige. Er habe "nicht nachgedacht. Wenn ich so wie jetzt nachgedacht hätte, hätte ich die Waffen nicht weitergegeben. Dann hätte ich das nicht gemacht." Er habe "einen ganz großen Fehler" begangen: "Ich bereue es wirklich."

Die Anklage legt dem Tschetschenen darüber hinaus zur Last, dem Attentäter wenige Stunden vor dem Anschlag beim Aufmunitionieren der Waffen geholfen zu haben. Die Staatsanwaltschaft stützt sich dabei auf den Umstand, dass DNA-Spuren des Fünftangeklagten auf fünf Patronen aus dem Magazin der Pistole und auf fünf Patronen aus dem Sturmgewehr gefunden wurden und sein Handy am 1. November 2020 im Sende-Bereich der Wohnung des Attentäters in der Wagramer Straße eingeloggt war. Diesen Vorwurf wies der 32-Jährige zurück. Er sei nicht in der Wohnung des Attentäters gewesen: "Ich kenne diese Adresse nicht." Seine Handy-Daten seien "komplett was anderes. Das wurde umgeschrieben. Das war ein Fehler der Polizei". Er sei möglicherweise in einem Shopping Center gewesen: "Meine Schwester wohnt auch dort. Meine Freunde wohnen dort."

Die sechs Angeklagten im Alter zwischen 22 und 32 Jahren waren laut Staatsanwaltschaft zwar nicht direkt am Terror-Anschlag beteiligt, sollen dem Attentäter im Vorfeld tatkräftig geholfen haben. Die Anklage legt ihnen im Wesentlichen die Verbrechen der Beteiligung an terroristischen Straftaten in Verbindung mit Mord, terroristische Vereinigung und kriminelle Organisation zur Last. Der Prozess ist bis Februar 2023 anberaumt.

(MK/APA)

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