Trafikantin angezündet
"wollte sie nicht töten"
(30.09.2021) Obwohl das verfahrensgegenständliche Geschehen zur Gänze auf Video dokumentiert ist - am Tatort war eine Überwachungskamera installiert -, hat sich heute am Wiener Landesgericht ein Mann, der am 5. März 2021 seine Freundin aus Eifersucht in einer Trafik in der Nussdorfer Straße mit Benzin übergossen und angezündet haben soll, in seinem Mordprozess "nicht schuldig" bekannt. Er habe sie "nur schrecken", ihr "Angst machen wollen", gab der 47-Jährige zu Protokoll.
Von Anwalt zu falschem Geständnis gezwungen?
Sein Ex-Anwalt habe ihn nach seiner Festnahme zu einem falschen Geständnis "gezwungen", behauptete der Angeklagte. Er habe die um zwölf Jahre jüngere Frau "definitiv nicht töten wollen". Er habe während der rund vierjährigen Beziehung auch "nie im Leben" Gewalt gegen die 35-Jährige ausgeübt. Seine Freundin habe ihn dagegen "die ganze Zeit sekkiert", ihn beschimpft und beleidigt und vermutlich mit mehreren Männern betrogen: "Sie hat unsere Beziehung mit dem Fuß getreten." Deswegen sei er mit einer Benzinflasche in ihre Trafik gegangen und habe ihr Angst machen wollen: "Ich wollte sie zur Rede stellen."
Details der Tat
Nach Betreten der Trafik schloss der gebürtige Ägypter hinter sich die Tür ab und ließ die Rollbalken hinunter. Die 35-Jährige, die sich vor ihrem Freund gefürchtet und zu ihrem Schutz sogar einen Privatdetektiv engagiert hatte, drückte sofort den Alarmknopf - die Alarmanlage war allerdings nicht intakt.
Er habe die Frau in weiterer Folge geschlagen - "mit der flachen Hand gegen das Gesicht, mehr nicht", schilderte der Angeklagte. Sie sei "ausgerutscht, auf die Seite". Er habe dann Benzin auf Papier gegossen, um das Geschäft - sinnbildlich für den Zustand seiner Beziehung - zu verbrennen. Dabei wären "ein paar Tropfen" auf die am Boden liegende Frau gefallen. Bevor er das Papier anzündete, habe er die Frau "kurz mit einem Kabel gewürgt" - "nur zum Schrecken", wie der 47-Jährige versicherte.
Als das Feuer ausbrach, habe er geglaubt, "dass sie Angst hat und aufsteht". Ehe er das Geschäft verließ - die Tür sperrte er wieder hinter sich ab, den Schlüssel warf er weg -, habe er wahrgenommen, "wie sie noch Fuß und Hand bewegt". Folglich sei er davon ausgegangen, "dass sie noch aufstehen kann".
"Sie war die einzige Frau, die ich geliebt habe", behauptete der 47-Jährige. Er sei im Tatzeitpunkt "nicht ich selber" gewesen. Zu Beginn der Beziehung sei seine Freundin "lieb, nett, super" gewesen, dann aber "sehr komisch" geworden: Sie sei keine einfache Frau gewesen. Deswegen habe er in der Trafik und auch in seiner Wohnung Abhörgeräte angebracht. Er habe ihr nicht vertrauen können. Während er "alles" für sie getan habe, habe sie sich mit ihren Kunden über deren Sexleben unterhalten, Spaß gehabt und schlecht über ihn geredet. Das habe ihn "sehr wütend" gemacht, räumte der Angeklagte ein.
Verhandlung wird morgen fortgesetzt
Dem Mann drohen im Fall eines Schuldspruchs - das Urteil soll am Freitag fallen - zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft seine Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Ausschlaggebend dafür war ein Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der den 47-Jährigen zwar als zurechnungsfähig, aufgrund einer schwerwiegenden kombinierten Persönlichkeitsstörung mit sadistischen, narzisstischen und zwanghaften Zügen aber als hochgefährlich eingestuft hatte. Die Verhandlung wird am Freitag fortgesetzt. Ein Gerichtsmediziner und der psychiatrische Sachverständige werden dann ihre Gutachten darlegen. Das Urteil wird für Freitagnachmittag erwartet.
(fd/apa)