Trinkgeld und Pensionen

Nationalrat: Budgetziel - 4,2%

(15.10.2025) Mit der geplanten Neuregelung für Trinkgelder und der Pensionsanpassung für 2026 stehen diese Woche zwei Themen im Mittelpunkt der Nationalratssitzung. Während sich die Sozialpartner bereits auf ein Stufenmodell für das Hotel- und Gastgewerbe geeinigt haben, sorgt die geplante Anpassung der Pensionen für heftige politische Auseinandersetzungen.

Einheitliche Regelung für Trinkgelder

Künftig soll es in ganz Österreich einheitliche Regeln dafür geben, wie Trinkgelder sozialversicherungsrechtlich behandelt werden. Je nach Branche, Tätigkeit und Arbeitszeit ist ein gestaffelter Pauschalbetrag vorgesehen. Neu ist außerdem, dass Arbeitgeber verpflichtet werden, ihre Beschäftigten auch über bargeldlos gegebene Trinkgelder zu informieren. Wirtschaftsminister Martin Hattmannsdorfer betonte, Trinkgeld bleibe weiterhin steuerfrei und werde „als das behandelt, was es ist – ein Zeichen der Wertschätzung“. FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker hingegen kritisierte die geplante Auskunftspflicht als „Steuer auf Fleiß und Anerkennung“.

Deutlich schärfer verläuft die Debatte rund um die Pensionsanpassung. Die Regierung plant, die Teuerung 2026 nicht vollständig auf alle Ruhestandsbezüge umzulegen. Pensionen bis 2.500 Euro sollen um die volle Inflationsrate steigen, darüber hinaus gibt es einen monatlichen Fixbetrag von 67,50 Euro. Wer mehrere Pensionen bezieht, muss mit einer Zusammenrechnung rechnen. Die FPÖ spricht von einem „Anschlag auf ältere Menschen“. Hafenecker warf SPÖ-Chef und Vizekanzler Andreas Babler Wortbruch vor: Er habe vor der Wahl zugesagt, dass es mit ihm keine Kürzungen geben werde. Die Grünen wiederum fordern, dass auch Luxuspensionen stärker zur Finanzierung beitragen, zeigen sich aber zuversichtlich, dass ein Kompromiss gelingt. Eine Verfassungsbestimmung, die nötig wäre, um sämtliche Sonderpensionen einzubeziehen, dürfte allerdings an der fehlenden Zweidrittelmehrheit scheitern.

Ebenfalls beschlossen werden soll das Nachfolgemodell für die Bildungskarenz – die sogenannte Weiterbildungshilfe. Künftig liegt der Tagessatz zwischen 40,40 und 67,94 Euro, abhängig von Qualifikation und Maßnahme. Neu sind strengere Vorgaben: Bildungsziel, Maßnahme und Vorbildung müssen künftig genau angegeben werden. Außerdem darf die Weiterbildung nicht mehr direkt an eine Elternkarenz anschließen – dazwischen müssen mindestens sechs Monate liegen.

Weitere Beschlüsse: Energie und Wirtschaft

Für energieintensive Betriebe wird ein Stromkostenausgleich verlängert, um Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Außerdem ist eine Übergangslösung für Biogasanlagen geplant, deren Förderung 2026 ausläuft. Wirtschaftsminister Hattmannsdorfer sprach von „Anreizen für Investitionen und Leistung“. Das Wirtschaftspaket mit 150 Millionen Euro für 2025 und 2026 soll Unternehmen entlasten und gleichzeitig in Energieeffizienz investieren lassen.

Der Start der Sitzung war von heftigen Wortgefechten über die Causa Signa geprägt. Die Grünen forderten schärfere Regeln gegen Finanzmachenschaften, während die ÖVP von „Ablenkungsmanövern“ sprach. Daneben sorgte eine Entscheidung des Immunitätsausschusses für Aufsehen: FPÖ-Chef Herbert Kickl wird nicht ausgeliefert – ein Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung kann damit nicht eingeleitet werden.

Budget-Defizit: 4,2 Prozent des BIP

Österreich wird nach Einschätzung von Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) auch im kommenden Jahr sein Budgetziel erreichen. Bei einer Pressekonferenz am Dienstagvormittag ging er davon aus, dass das Defizit 2026 wie geplant bei 4,2 Prozent des BIP liegen wird. Erreicht wird dies in erster Linie dadurch, dass der Bund besser als noch im Frühling angenommen abschneidet, womit schlechtere Ergebnisse von Ländern, Gemeinden und Sozialversicherung kompensiert werden. In absoluten Zahlen wird man auch im kommenden Jahr schlechter liegen als veranschlagt, nämlich um eine Milliarde. Durch ein höheres Bruttoinlandsprodukt bleibt es aber bei den 4,2 Prozent des BIP, die so auch mit der EU vereinbart sind. Für 3,2 Prozent davon ist der Bund verantwortlich, für 0,9 Prozent Länder und Gemeinden und für 0,1 Prozent die Sozialversicherungsträger.

(fd/apa)

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