Trinkgeldpauschale kommt!
Regierung schafft Rahmen
(24.09.2025) (update 14:15) Es wird ein Pauschalbetrag des Gehalts der MitarbeiterIn von der sozial Versicherung eingehoben, der Betrag soll bundesweit gleich sein, es kostet dich ein paar Euro mehr im Monat (siehe Beispiel ganz unten), Ziel soll es auch sein, dass du mehr Pension bekommst, aber ja deine monatlichen Abgaben werden auch höher. Die je nach Bundesland bisher unterschiedlich geregelte Trinkgeldpauschale in der Gastronomie ließ die Wogen in der öffentlichen Debatte heuer im Sommer hochgehen. Nun kommt eine bundesweit einheitliche Regelung. Der entsprechende Gesetzesentwurf ist heute, Mittwoch, im Ministerrat beschlossen worden. Die Regierung schafft einen österreichweit einheitlichen Rechtsrahmen, der den Sozialpartnern als Orientierung dient. Das Gesetz soll Rechtssicherheit schaffen und 2026 in Kraft treten.
Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz werden diesbezüglich angepasst, wie aus der Regierungsvorlage im Ministerrat hervorgeht. Für künftige bundeseinheitliche Pauschalierungsverordnungen sei - eine sozialpartnerschaftliche Einigung vorausgesetzt - ein gesonderter Beschluss durch die Selbstverwaltung der Krankenversicherungsträger notwendig.
Ein Beispiel zu dem komplexen Thema
Der Mitarbeiter zahlt künftig etwas mehr Sozialversicherung, weil jeden Monat ein fixer Trinkgeld-Betrag als Beitragsgrundlage dazugerechnet wird. Das Trinkgeld bleibt aber steuerfrei – die Pauschale betrifft nur die Sozialversicherung. services.bundeskanzleramt.gv.at
Bei Servicekräften mit Inkasso werden 2026 monatlich 65 €, 2027 85 € und 2028 100 € als Basis angesetzt. Daraus ergeben sich grob ca. 11,75 € mehr SV pro Monat 2026, ca. 15,36 € 2027 und ca. 18,07 € 2028 (gerechnet mit einem üblichen Mitarbeiter-SV-Satz von rund 18 %).
Bei Servicekräften ohne Inkasso sind es 2026 45 €, 2027 45 € und 2028 50 € als Basis. Das ergibt ca. 8,13 € mehr pro Monat 2026/2027 und ca. 9,04 € 2028.
Der genaue Cent-Betrag kann leicht abweichen, weil der Arbeitnehmer-SV-Satz je nach Einkommensstufe variiert. Als Orientierung liegt der gesamte Mitarbeiter-Anteil bei laufendem Bezug um rund 18 %; bei niedrigen Einkommen sinkt speziell der Arbeitslosenversicherungs-Anteil stufenweise (bis etwa 2.074 € brutto 0 %, danach 1 % bzw. 2 %, dann Standard).
Kurz gesagt: Es sind ein paar Euro pro Monat mehr SV, abhängig davon, ob jemand mit oder ohne Inkasso arbeitet und wie hoch der persönliche SV-Satz ist. Die (Einkommens) Steuerfreiheit des Trinkgelds bleibt!
(fd/apa)