Unsichtbarer Alkohol
AK fordert Kennzeichnung
(17.09.2025) Alkohol in Backwaren ist tatsächlich keine Seltenheit. Viele beliebte Produkte mit langer Haltbarkeit wie Milchbrötchen, Croissants und Kuchenrollen enthalten eine gewisse Menge an Alkohol. Wie viel genau ist unklar, deswegen fordert die Arbeiterkammer Oberösterreich eine deutlichere Kennzeichnung.
Geschmackliche Prägung bei Kindern
Doch allein diese Mengen von den Leckereien reichen aus, um bei Kindern eine geschmackliche Prägung hervorzurufen oder die Hemmschwelle gegenüber alkoholischen Getränken zu verringern. Alkohol erfüllt nicht nur eine konservierende Funktion, sondern kann auch in Aromen enthalten sein.
Kennzeichnung
Die Kennzeichnung des Alkoholgehalts ist momentan nur für Getränke gesetzlich geregelt und für feste Lebensmittel nicht verpflichtend. Der Hinweis bei festen Nahrungsmitteln ist oft nur klein und schwer lesbar in der Zutatenliste in verschiedenen Begriffen wie Ethanol und Ethylalkohol versteckt.
Der Alkoholgehalt bei festen Nahrungsmitteln wird in Gramm angegeben, eine Menge von 100 Gramm ist verpflichtend anzugeben. Bei einem Test von 30 Produkten sind zwei bereits kennzeichnungspflichtig und weitere 16 Produkte fallen in eine Grauzone.
Schützt bestimmte Gruppen
Die Alkoholgehalte in Lebensmitteln wie reifen Bananen, Kefir, Fruchtsäften oder eben Backwaren sind nicht gesundheitsgefährdend, trotzdem sind klare Regeln verlangt. Wenn einem Lebensmittel bewusst Alkohol zugesetzt wird, muss es auch auf der Vorderseite des Produkts vermerkt sein. So werden Menschen, die aus suchttherapeutischen, gesundheitlichen oder religiösen Gründen auf Alkohol verzichten geschützt.
(APA/EP)