Urteil: Uber-Aus in Wien?

(09.06.2017) Bedeutet dieses Urteil das Aus für den US-Fahrdienstvermittler "Uber" in Wien? Zwei Taxler haben einen Mietwagen-Unternehmer geklagt, der für Uber arbeitet.

Hintergrund: Uber sieht sich nur als Online-Vermittler. Die Fahrer verfügen über keine Taxilizenz. Die Tarife können damit frei gestaltet werden. Der Fahrer braucht auch keine Ausbildung. Die Fahrt wird direkt per App bei ihm selbst bestellt. Und genau das sei illegal.

Das Wiener Handelsgericht sieht hier die Wiener Taxi- und Mietwagen-Landesbetriebsordnung verletzt. Zudem würden die Fahrer nach Auftragsbeendigung nicht zur Betriebsstätte zurückkehren - Mietwagen hätten aber laut Gesetz eine Rückkehrpflicht.

Sollten die Fahrer des geklagten Mietwagen-Unternehmens noch einmal erwischt werden, müssen sie bis zu 100.000 Euro Strafe zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Laut Experten habe dieser Richterspruch weitreichende Folgen, denn damit seien sämtliche unter der Uber-App getätigten Fahrten nicht gesetzeskonform.

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