Verwirrung an Grenzen
Regeln und Ausnahmen
(05.05.2020) Was muss man vorlegen, um seinen Schatz im Nachbarland zu besuchen? Die Corona-Krise sorgt für Verwirrung an den Grenzen. Derzeit gibt es nur eine einheitliche Regel: Wer nach Österreich einreisen will, muss ein höchstens 4 Tage altes Gesundheitszeugnis vorlegen. Sonst geht es in 14-tägige Heimquarantäne. Ansonsten gibt es für Ein- und Ausreisen unzählige Ausnahmen und Sonderregeln.
Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
"Ausnahmen gibt es, wenn ich nachweisen kann, dass ich mich nur auf der Durchreise befinde. Oder auch, um ein Tier zu vesorgen. Ebenfalls - und jetzt wird es schwammig - wenn ich bei der Einreise familiäre Gründe anbringe. Also dazu zählt natürlich auch der Besuch des Partners oder der Partnerin. Aber das entscheidet dann letztlich der Grenzbeamte bzw. die Grenzbeamtin. Es gibt jedenfalls keine Garantie, dass es mit der Ein- bzw. Ausreise klappt."
(mc)