VfGH kippt Zopfverbot

für Soldaten

(02.04.2026) Der Verfassungsgerichtshof hat das für Soldaten geltende Zopf-Verbot gekippt. Da es Soldatinnen sehr wohl erlaubt ist, einen Pferdeschwanz zu tragen, sehen die Höchstrichter eine "Benachteiligung auf Grund des Geschlechts". Zudem erkannte der VfGH eine Verletzung des Rechts auf Privatleben. Die entsprechende Verordnung ist daher "unverzüglich" aufzuheben.

Anlass für das Verfahren war die Beschwerde eines Vorarlberger Offiziers, dem wegen seines Zopfs eine Strafe von 3.000 Euro aufgebrummt worden war. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht seine Strafe nur herabgesetzt hatte, wandte sich der Mann gegen den entsprechenden Erlass des Verteidigungsministeriums an den VfGH und bekam schon insofern recht, als es sich für die dortigen Richterinnen und Richter gar nicht um einen Erlass sondern um eine Verordnung handelt. Diese wiederum hätte einer gesetzlichen Grundlage bedurft.

(mt/apa)

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