Wien: Mutter tötet Sohn (4)

Aufregung um Urteil

(04.11.2025) Ein tragischer Fall, der Österreich seit Monaten beschäftigt, hat nun ein endgültiges Urteil. Eine 29-jährige Frau, die im November des Vorjahres in Wien-Favoriten ihren vierjährigen Sohn im Zustand eines akuten psychotischen Wahns getötet hatte, wird nicht ins Gefängnis und nicht in eine forensisch-therapeutische Einrichtung eingewiesen. Das Landesgericht Wien entschied am Dienstag auf eine bedingte Unterbringung in einer betreuten Wohngemeinschaft. Wie die Kronen Zeitung berichtet, war die Frau zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Sie litt an einer plötzlich auftretenden schizophrenen Psychose, die sich laut Gutachtern innerhalb kürzester Zeit dramatisch entwickelt hatte.

Gerichtspsychiater Peter Hofmann erklärte im Prozess:

„Es war ein sehr spezieller, fulminanter Verlauf der Schizophrenie-Erkrankung.“

Er betonte, dass die Krankheit zwar in der Regel lebenslang bestehe, die Prognose jedoch bei regelmäßiger Medikation günstig sei. Die Gefahr, dass Menschen nach einer solchen Tat erneut gewalttätig werden, sei statistisch gering. Dennoch müsse man jeden Einzelfall sorgfältig beurteilen:

„Es kann sich eine Wahnwelt entwickeln, in der sie wieder solche Straftaten begehen kann. Die Statistik nimmt nicht die Verantwortung am Einzelfall.“

Gefahr nicht völlig gebannt

Auch Gerichtspsychiaterin Sigrun Roßmanith bestätigte, dass eine engmaschige Betreuung nötig bleibe:

„Die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass in absehbarer Zukunft wieder eine schwere Straftat erfolgt. Sie braucht Observanz, dass die Medikation greift und eine strukturierte Nachbetreuungssituation.“

Freilassung ohne Auflagen?

Zunächst war nach der ersten Verhandlung sogar eine Freilassung ohne Auflagen im Raum gestanden – ein Missverständnis, das Roßmanith nun klarstellte.

Bedingte Unterbringung mit Auflagen

Das Schwurgericht unter Vorsitz von Richter Stefan Apostol folgte schließlich den Empfehlungen der Gutachter. Die Frau bleibt in einer betreuten Wohneinrichtung, in der sie bereits seit ihrer Enthaftung im Juni lebt. Sie muss regelmäßig ihre Medikamente einnehmen, sich psychiatrisch und psychotherapeutisch behandeln lassen und steht unter Bewährungshilfe. Eine Rückkehr in Haft oder eine Einweisung in eine geschlossene Anstalt erfolgt nur, wenn sie diese Auflagen verletzt oder eine neue Gefährdung entsteht.

Gericht: Verantwortung trotz Krankheit

Wie die Krone berichtet, sprach sich das Gericht gegen eine Strafhaft, aber für ein „strukturiertes, medizinisch begleitetes Setting“ aus. Damit soll sichergestellt werden, dass die Frau dauerhaft stabil bleibt – und eine solche Tragödie nie wieder geschieht.

(fd)

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