Wien: Tödlicher Wohnungsbrand!

90-Jährige unter Mordverdacht!

(22.07.2022) Bei einem Zimmerbrand in der Nacht auf Donnerstag, bei dem ein 93-Jähriger ums Leben gekommen ist, wurde die Ehefrau wegen Mordverdachts festgenommen. Die 90-Jährige war mit der Pflege ihres Mannes überfordert, zudem gab es Streit mit der Hausverwaltung. Aus Verzweiflung soll sie dann laut Polizei mit Hilfe von Zeitungen das Feuer gelegt haben. Die Frau wollte danach Selbstmord begehen.

Die 90-Jährige wurde von den Einsatzkräften mit einer Drehleiter vom Balkon gerettet. Für ihren Mann kam jede Hilfe zu spät. Die Frau, die eine Rauchgasvergiftung erlitten hatte, wurde bereits in die Justizanstalt eingeliefert.

Nach dem Brand, dessen Ursache zunächst unklar war, hatte das Wiener Landeskriminalamt (Leib/Leben sowie Brand) die Ermittlungen übernommen. Im Zuge dessen erhärtete sich der Verdacht, dass die 90-jährige Frau den Brand absichtlich gelegt haben soll. Sie habe den Mann und dann sich umbringen wollen. Der 93-Jährige soll unter einer langwierigen Erkrankung gelitten haben.

Die Feuerwehr war gegen 2.30 Uhr alarmiert worden. Rund zwei Stunden lang löschten die Einsatzkräfte den Brand. Die Feuerwehrmänner mussten unter Atemschutz die Flammen auch von innen eindämmen. 27 Mann und sechs Fahrzeuge waren im Einsatz.

Die Tat reiht sich in eine ganze Reihe ähnlich tragischer Tötungsdelikte, wo Angehörige mit der Pflege ihrer Liebsten nicht mehr zurecht kamen. Erst vor einem Monat tötete aufgrund einer schweren Erkrankung ein 84-Jähriger seine 82-jährige Frau sowie den Hund der Familie. Im Februar hatte ein 60-Jähriger in Graz seine Mutter und seinen Bruder getötet und anschließend Selbstmord begangen, weil er mit der Pflege der beiden überfordert war.

Am gestrigen Donnerstag machten Pflegeorganisationen, Gewerkschaft und Sozialversicherungsdachverband auf die Problematik aufmerksam. Sie sahen bei der Pflegereform der Bundesregierung noch Nachbesserungsbedarf. Die Entlastung pflegender Angehöriger ging ihnen nicht weit genug. So haben nur rund 24.000 der insgesamt rund 950.000 pflegenden Angehörigen Anspruch auf den Angehörigenbonus von 1.500 Euro. Voraussetzung sind nämlich Pflegestufe 4 und Selbst- oder Weiterversicherung der Angehörigen. Pensionisten, die laut Sozialversicherungs-Dachverband die Hälfte der Angehörigen-Pflege übernehmen, sind damit ausgeschlossen, wurde kritisiert. Laut Dachverband der Sozialversicherungsträger kann wegen der für die Auszahlung notwendigen Vorarbeiten zudem "nicht sichergestellt werden", dass der Angehörigenbonus wie geplant ab 1. Jänner 2023 ausgezahlt wird.

Auf kronehit berichten wir nur in Ausnahmefällen über Suizide oder Suizidversuche. Solltest du in einer Krise stecken und Selbstmordgedanken haben, erhältst du Hilfe – etwa bei der Psychiatrischen Soforthilfe unter 01/313 30 oder bei der österreichweiten Telefonseelsorge unter 142. Beide Telefonnummern sind rund um die Uhr erreichbar.

(MK/APA)

Signa-Pleite

43 Mitarbeiter müssen gehen

Das ist Schei... gelaufen!

Klogang verhindert Skisprung!

Kein Fahrcheck für Senioren

EU-Staaten lehnen Forderung ab

Bub (10) stirbt in Schulbus!

Unfall mit Streufahrzeug!

Mord an Frau in Baden!

Ehemann kriegt Lebenslang!

Alle 10 Minuten stirbt ein Kind

WHO zum Nahost-Konflikt

Billie Eilish mit Outing

"Ich liebe Frauen"!

Pisa-Studie nach Corona

Global schlechter in AT besser