'WM schauen' im Büro?

Könnte Entlassungsgrund sein!

(18.11.2022) Nicht alle Fußball-Fans werden die umstrittene WM in Katar boykottieren, obwohl es laut dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) genug Gründe dafür gäbe: die Menschenrechtssituation im Gastgeberland, der Tod zahlreicher ausländischer Arbeitskräfte beim Bau der Infrastruktur für die Weltmeisterschaft, die Rechtlosigkeit von Frauen und der Umgang mit Personen aus der -Community, denen die Auspeitschung und sogar die Todesstrafe in Katar droht. Geschaut wird wohl dennoch.

Deshalb gab der ÖGB Tipps für Arbeitnehmer, weil ein Gutteil der Spiele zur Kernarbeitszeit - Beginnzeiten sind 11.00, 14.00, 17.00 und 20.00 Uhr - über die Bühne geht. Im Prinzip ist das Fernsehen am Arbeitsplatz in den meisten Jobs nicht üblich und auch nicht erlaubt, so der ÖGB. In Absprache mit dem Arbeitgeber kann aber eine Ausnahme gemacht werden. Wer an einem Arbeitsplatz tätig ist, wo ohnehin Übertragungen laufen, darf auch hinschauen. Die Arbeitsleistung darf darunter nicht leiden.

Auch das Streamen ganzer Spiele ist im Prinzip nicht erlaubt. Wenn die Privatnutzung von Dienstgeräten grundsätzlich genehmigt ist, kann der Arbeitnehmer zwischendurch einen Blick auf den Ergebnisticker werfen. Schauen trotz Verbots kann Konsequenzen haben: So darf der Arbeitgeber das Einkommen kürzen. Für Radio gelten im Prinzip die gleichen Regeln wie für das Fernsehen. Wenn Radio erlaubt ist, darf sich der Arbeitnehmer nicht ablenken lassen und niemanden stören.

Auch beim Alkohol gibt es klare Vorgaben: Herrscht in einem Betrieb ein Verbot, dann gilt das auch während sportlicher Veranstaltungen. Doch auch wenn kein generelles Alkoholverbot herrscht, ist laut ÖGB immer zu bedenken, dass man unter Einfluss von Alkohol und anderen Drogen keine Fahrzeuge lenken, keine Maschinen bedienen und auch keine anderen Tätigkeiten verrichten soll, bei denen man sich selbst oder andere gefährden könnte.

Für die WM zuhause bleiben unterliegt ebenfalls eindeutigen Regeln, nämlich dem Arbeitsrecht. Ein Urlaub ist mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren und darf nicht einseitig angetreten werden. Vorzugeben, krank zu sein, obwohl man gesund ist, ist ein Entlassungsgrund.

Hier findest du einen Live-Blog zur Fußball-WM.

Alle Entwicklungen und Infos zu Teams, Spielern und der Lage vor Ort in Katar.

(MK/APA)

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