Zahnarzt kassiert für Ohnmacht

Frau kippt um, muss zahlen

(14.11.2023) Eine kurze Ohnmacht in der Arztpraxis kostet einer jungen Frau tatsächlich fast 30 Euro! Für Riesenwirbel im Netz sorgt jetzt eine Zahnarztrechnung aus Österreich. Einer Patientin ist nach einer mehrstündigen Behandlung plötzlich schwarz vor Augen geworden, die Frau ist ohnmächtig geworden. Als sie wieder zu sich gekommen ist, ist sie mit einem Eisbeutel auf der Stirn am Stuhl gesessen. Auf der Rechnung ist dann der Kostenpunkt „Hilfeleistung bei Bewusstlosigkeit“ zu finden gewesen. Dafür hat der Zahnarzt tatsächlich 28,10 Euro verlangt.

Das mag viele aufregen, der Arzt ist aber im Recht, sagt Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:

"Jeder Einsatz ist zu zahlen. Der Unternehmern - in diesem Fall der Arzt - hat eine Leistung erbracht. Und jede Leistung ist auch zu bezahlen."

(mc)

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