Teilnahmebedingungen: Die Otto Shopping Challenge

Veranstalter:
KRONEHIT Radio BetriebsgmbH. („kronehit“)
Daumegasse 1, A-1100 Wien
T: +43 1 6006100, E: [email protected]

Kooperationspartner:
Otto GmbH, Alte Poststraße 152, 8020 Graz

Gewinnspielregeln:
Innerhalb des Spielzeitraums kann jede natürliche Person durch folgende Schritte an dem Gewinnspiel teilnehmen:

  • Anmeldung auf der sendereigenen Website www.kronehit.at
  • Ausfüllen des Anmeldeformulars an dem Gewinnspiel

Aus allen Anmeldungen werden 5 Kandidaten ausgewählt, die ins kronehit Studio in die Daumegasse 1, in 1100 Wien eingeladen werden. Hier muss folgendes Spiel bewältigt werden:

  • Der Kandidat muss in 90 Sekunden, mit einem von kronehit bereitgestellten Smartphone, in der mobilen Otto App, so viele Waren wie möglich in den Warenkorb legen. Währenddessen werden die Aktionen von einen Moderator kommentiert.
  • Der erste Kandidat legt einen Richtwert vor, den die anderen überbieten müssen. Dennoch darf kein Kandidat über die € 10.000 kommen.
  • Der Kandidat, dessen Warenkorb den höchsten Wert hat und die € 10.000 nicht überschritten hat, gewinnt.

Die Kandidaten haben vor Spielbeginn Zeit, sich an das von kronehit bereitgestellte Smartphone zu gewöhnen. Jeder Kandidat nutzt für das Spiel das gleiche Smartphone. Im Warenkorb darf kein Artikel doppelt vorkommen. Außerdem müssen mindestens 7 Produkte, aus 4 Produktkategorien im Warenkorb vorkommen. Erreichen zwei Kandidaten den exakt selben Betrag im Warenkorb, gewinnt der Kandidat, der schneller war. Die Kandidaten werden während dem Spiel gefilmt.

Gewinn:
1x der erspielte Warenkorb mit einem Höchstbetrag von € 10.000. Der Warenkorb kann auf Wunsch des Gewinners auch in einen gleichwertigen Gutschein für Otto umgetauscht werden.

Teilnahmeberechtigung:
Teilnahmeberechtigt sind Verbraucher (im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes) ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Österreich, ausgenommen Mitarbeiter (und deren Angehörige) des Veranstalters, des Kooperationspartners und jeweils verbundener Unternehmen.

Voraussichtlicher Zeitplan:
Einreichfrist bis: 22.3.2019 Verlosung und Bekanntgabe des Gewinners im Zeitraum von 18.-22.3.2019.

Verständigung und Veröffentlichung der Gewinner:
Der Gewinner wird persönlich benachrichtigt. Der Gewinner stimmt für den Fall des Gewinnes der Veröffentlichung seines Namens zu.

Einreichungen:
ausschließlich online über www.kronehit.at

Ergänzende Gewinnspielbedingungen:
kronehit behält sich das Recht vor, Teilnehmer auszuschließen, die die Verlosung unlauter (insbesondere durch Mehrfachteilnahmen) beeinflussen oder das versuchen. Eine Barabgeltung des Gewinns und der Rechtsweg sind ausgeschlossen; beim Gewinner personenbezogen anfallende Steuern, Abgaben, Gebühren und Folgekosten trägt dieser selbst.

Rechteübertragung Teilnehmer:
Jeder Teilnehmer räumt kronehit an dem im Rahmen des Gewinnspiels möglicherweise übermittelten Inhalte (z.B. Texte, Video, Lichtbilder, Bilder) für die Dauer der des Gewinnspiels und 1 Monat danach ein weltweites, übertragbares und nicht-exklusives Recht zur Verwertung und Nutzung zu Zwecken des Gewinnspiels und dessen Bewerbung in allen Medien ein.

Datenschutz:
Der Datenverarbeitung durch kronehit liegt die ausführliche Datenschutzinformation, die unter http://www.kronehit.at/alles-ueber-kronehit/datenschutzinformation/ abrufbar gehalten und auf Wunsch zugesandt wird, zugrunde. Die personenbezogenen Daten des Gewinners werden an den Kooperationspartner Otto GmbH, Alte Poststraße 152, in 8020 Graz zur Gewinnabwicklung weitergeleitet.

Storno:
kronehit behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit abzubrechen oder zu beenden.

Haftung:
Die Haftungen von kronehit und die seiner Erfüllungsgehilfen und Organe sind auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Satz- und Druckfehler vorbehalten.

Geschlechterneutralität:
Soweit in diesen Teilnahmebedingungen auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.