13-Jährige missbraucht

Betrunken gemacht und gefilmt

(21.09.2021) (update 15:55) Das Urteil ist verkündet worden. Am Landesgericht Klagenfurt sind heute zwei Angeklagte, 21 und 15 Jahre alt, zu Haftstrafen von sieben Jahren beziehungsweise 24 Monaten, davon fünf unbedingt, verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft warf den beiden vor, ein 13-jähriges Mädchen missbraucht und dabei gefilmt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen

Schwerer sexueller Missbrauch einer Unmündigen, dazu die pornografische Darstellung Minderjähriger warf Staatsanwältin Nicola Trinker den zwei Klagenfurtern in der Anklageschrift vor. Im Fokus standen dabei zwei sexuelle Handlungen im Sommer 2020 und eine im März 2021. Im Frühjahr sollen die Angeklagten an der Sattnitz in Klagenfurt das 13-jährige alkoholisierte Mädchen missbraucht und die Tat auch gefilmt haben.

Aussagen des Mädchens überzeugend

"Die Aussagen des Mädchens waren überzeugend und wir sehen keinen Grund, daran zu zweifeln", begründete Schöffensenatsvorsitzender Alfred Pasterk das Urteil, in dem die Angeklagten in allen Punkten schuldig gesprochen wurden. Der 21-jährige Hauptangeklagte wurde zusätzlich in eine Anstalt für abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Laut Gutachten war sein psychischer Zustand Mitgrund für die Begehung der Tat. "Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, weitere Straftaten zu begehen", sagte Pasterk. Zudem ist er einschlägig vorbestraft. Der Strafrahmen betrug fünf bis 15 Jahre.

Mildes Urteil für 15-Jährigen

Der 15-jährige Mitangeklagte wurde aufgrund seines Alters und einem Teilgeständnis zu einer teilbedingten 24-monatigen Haftstrafe, davon fünf unbedingt, verurteilt. "Für uns ist eines klar: der Mensch wurde hier zu einem Lustobjekt, und das ist verpönt", sagte Pasterk. Dem Opfer wurden zusätzlich 1.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der Zweitangeklagte verzichtete auf Rechtsmittel und nahm das Urteil nach Absprache mit seinem Verteidiger an. Der Hauptangeklagte erbat sich drei Tage Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.

Ausschluss der Öffentlichkeit

Aufgrund der heiklen Thematik und des Alters der Angeklagten und der Betroffenen fand die mehrstündige Schöffenverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Nur die Familienmitglieder der Angeklagten durften an der Verhandlung teilnehmen.

Betrunken gemacht und missbraucht

Im Frühjahr sollen die zwei jungen Männer im Bereich der Klagenfurter Sattnitz ein 13-jähriges Mädchen betrunken gemacht und missbraucht haben. Für den 21-jährigen Erstangeklagten sah das Strafmaß bei einer Verurteilung eine Haftstrafe von fünf bis 15 Jahren vor. Die Staatsanwaltschaft beantragte für den 21-Jährigen, der bereits vorbestraft ist, zusätzlich die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Familien der Angeklagten auch anwesend

Der Andrang beim Prozess war dementsprechend groß. So waren auch die Familien der Angeklagten im Verhandlungssaal anwesend. "Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen. Wir haben hier eine sehr junge Betroffene und junge Angeklagte", verkündete Richter Alfred Pasterk gleich zu Beginn der Schöffenverhandlung. Wie sich die beiden Angeklagten verantworten würden, war zu Prozessbeginn unklar.

(fd/apa)

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