13 Jahre Haft für 19-Jährige

Zweifacher Mordversuch

(06.05.2023) Im Grazer Straflandesgericht sind am Freitag zwei 19-jährige Schülerinnen wegen zweifachen Mordversuchs, schwerer Nötigung und Sachbeschädigung zu jeweils 13 Jahren Haft verurteilt worden. Eine wurde außerdem der absichtlich schweren Körperverletzung für schuldig befunden. Sie sollen im Februar 2022 drei Männer attackiert und verletzt haben. Die beiden werden in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen, da sie als eingeschränkt zurechnungsfähig eingestuft wurden.

Die beiden Angeklagten hatten in der Tatnacht Drogen und Alkohol konsumiert, bevor ein Bekannter sie aus seiner Wohnung warf. Bevor sie gingen, zündeten sie noch Klopapier an und setzten das WC in Brand. Sie stahlen auch noch Messer aus der Küche. Wenig später attackierten sie die Männer.

Das erste Opfer kam mit einer Schnittwunde an der Hand davon, das zweite erlitt 13 Stiche in Brust und Rücken, die allerdings eher oberflächlich waren. Der Mann konnte nach wenigen Stunden aus dem Spital nach Hause gehen. Einem weiteren Mann soll eine der Beschuldigten Verletzungen im Kopfbereich zugefügt haben.

Die Erstangeklagte gab an, nur das zweite Opfer festgehalten haben, zugestochen habe die Zweitangeklagte. Doch ein Zeuge sagte aus, dass beide Mädchen zugestochen hätten. Im Mittelpunkt stand die Frage der Zurechnungsfähigkeit aufgrund von Drogen und Alkohol. "Zurechnungsfähig, aber doch eingeschränkt" lautete die Expertise von Gerichtspsychiater Manfred Walzl.

Am Freitag wurden unter anderem Chatprotokolle vorgelesen. "Wir haben Menschen umgebracht", hatte die Zweitangeklagte einem Freund geschrieben. Und weiter: "Wir müssen weg von Graz." Vor Gericht gab sie sich reuig: "Ich möchte mich entschuldigen, ich wollte mit Sicherheit niemanden umbringen. Ich bitte um eine zweite Chance, ich möchte die Matura machen." Auch ihre mitangeklagte Freundin entschuldigte sich: "Mir tut das alles sehr leid, es hat mir weh getan, als ich die Verletzungen gesehen habe."

Die Verteidigerin der Erstangeklagten stellte den Antrag, ein zusätzliches psychiatrisches Gutachten einzuholen, da ihrer Meinung nach die Sache mit dem Alkohol- und Drogenkonsum und seine Auswirkungen auf die Tat nicht vollständig geklärt seien. Doch der Richtersenat lehnte den Antrag auf einen weiteren Sachverständigen ab.

(APA/CD)

3-fach Mutter stirbt bei Unfall

Kinder im Auto

Wieder Beben in Neapel!

Stärke 4,0

Gaza: Zu wenig Lebensmittel

Rationen halbiert

EU gibt Russland-Zinsen frei

Rund 1,5 Milliarden Euro

Frau ohne Führerschein: Unfall

Kinder im Auto

Bandengewalt: 2 Festnahmen

Bandenkrieg in Wien

Taifun "Gaemi": Immer mehr Tote

Horror auf den Philippinen

Banküberfall in Tirol

Täter flüchtig