13-Jährige missbraucht
Prozess in Wien
(02.02.2024) Am Wiener Landesgericht ist am Freitag eine Strafsache verhandelt worden, die frappant an das Schicksal einer 13-Jährigen erinnerte, die im Juni 2021 von mehreren Männern in eine Wohnung in Wien-Donaustadt mitgenommen, dort unter Drogen gesetzt und missbraucht wurde. Das Mädchen starb infolge einer Suchtmittelvergiftung - ihr waren mehrere MDMA-haltige Ecstasy-Tabletten verabreicht worden. Ihre Leiche wurde von den Tätern auf einem Grünstreifen vor der Wohnung abgelegt.
Im Fall, der nun vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Hannelore Bahr) behandelt wurde, ging es ebenfalls um ein zum Tatzeitpunkt 13 Jahre altes Mädchen, das in der Nacht auf den 27. November 2022 zufällig ins Gespräch mit ihr bis dahin unbekannten Burschen kam. "Sie hat unter massiven psychischen Problemen gelitten, war oft nicht zu Hause, ist nicht in die Schule gegangen und hat teilweise auf der Straße gelebt", skizzierte Staatsanwalt Wolfram Bauer. Die Burschen hätten das Mädchen, das bereits unter der Wirkung von Benzodiazepinen stand, mit in die Wohnung des 17-Jährigen genommen, wo ihr weitere Suchtmittel - Marihuana und Kokain - überlassen wurden. In weiterer Folge hätten die jungen Männer den beeinträchtigten Zustand des jungen Mädchens ausgenutzt und mit ihr ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzogen.
Für den Staatsanwalt war damit zweifelsfrei der Tatbestand des schweren sexuellen Missbrauchs erfüllt: "Ihnen war klar, dass das Mädchen nicht volljährig sein kann. Weil es nicht volljährig ausgeschaut hat und auch heute nicht volljährig ausschaut." Das Mädchen habe sich zwar zunächst als 15 ausgegeben, "weil sie gehofft hat, damit die Drogen zu bekommen", habe den Burschen dann aber sogar ihr wahres Alter genannt. "Es war ihnen wurscht", hielt der Staatsanwalt fest, der sich dabei auf ein DNA-Gutachten stützen konnte, das belegt, dass beide jungen Männer intimen Kontakt mit der 13-Jährigen hatten.
Der ältere der beiden Angeklagten fehlte bei der Verhandlung krankheitsbedingt. Der mittlerweile 23-Jährige legte auf elektronischem Weg eine ärztliche Bestätigung vor, zur Vermeidung von Verfahrensverzögerungen wurde sein Verfahren ausgeschieden. Gegen ihn wird zu einem späteren Zeitpunkt verhandelt. Er soll laut Staatsanwalt geständig sein und zuletzt angegeben haben, er "schäme sich, mit einem Kind geschlafen zu haben". Der Jüngere - seit wenigen Tagen 19 Jahre alt - war sich demgegenüber keiner Schuld bewusst. "Ich bekenne mich nicht schuldig, weil ich nicht gewusst habe, wie alt sie ist", gab der ungeachtet seines fast noch jugendlichen Alters bereits dreifach Vorbestrafte zu Protokoll. Für ihn sei das Mädchen "kein Kind, sondern eine Jugendliche" gewesen. "Sie hat ihm nicht gesagt, dass sie unter 14 ist", bekräftigte Verteidigerin Sonja Scheed.
Der 19-Jährige ist seit wenigen Wochen selbst Vater eines Babys. Mit seiner Lebensgefährtin lebt er nicht zusammen, Mutter und Kind sind in einer sozialen Einrichtung untergebracht.
(mt/apa)