KTN: Bub (14) ohne Haftstrafe!

Vergewaltigt Mädchen (11)

(29.04.2024) Ein 14-Jähriger ist heute am Landesgericht Klagenfurt wegen Vergewaltigung, sexuellen Missbrauchs Unmündiger und versuchter Nötigung zu einer Haftstrafe von 14 Monaten, 13 davon bedingt, verurteilt worden. Er war 5 Wochen in U-Haft, also geht er jetzt frei! Das elfjährige betroffene Mädchen stammt - genau wie der Täter - aus der Ukraine. Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Staatsanwältin Tina Frimmel-Hesse fasste sich in ihrem Anklagevortrag kurz. Der 14-Jährige habe das Mädchen fixiert und vergewaltigt. Es gebe Bild- und Videomaterial, aufgrund dessen der Jugendliche zu überführen sei. Nach der Tat habe er dem Mädchen gedroht, dass es, wenn es davon etwas erzählte, mit schlimmen Folgen zu rechnen hätte, weshalb auch der Tatbestand der versuchten Nötigung vorliege.

Der Verteidiger des jugendlichen Angeklagten, Gernot Funder, erwähnte zu Beginn des Prozesses: "Die Tathandlung ist nicht zu beschönigen. Mein Mandant wird sich vollinhaltlich geständig zeigen." Der Bub sei kein erwachsener Gewalttäter, sondern erst kurz vor der Tat 14 Jahre alt und strafmündig geworden. Nach der Tat sei der Bub fünf Wochen lang in Untersuchungshaft gewesen, was ihn neben der traumatischen Fluchterfahrung aus der Ukraine weiter schwer traumatisiert hätte. In die Schule könne der 14-Jährige seit drei Monaten nicht mehr gehen, da ihn aufgrund des Geschehenen und des offenen Strafverfahrens keine Schule annehme. Funder schilderte: "Er befindet sich jetzt in medizinischer und psychologischer Betreuung und erhält Bewährungshilfe."

Mildernde Umstände?

Das Beweisverfahren fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Michael Schofnegger statt. Bei einem Strafrahmen von bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe seien dem Angeklagten sein Geständnis, die Unbescholtenheit, aber insbesondere das Alter mildernd anzurechnen, so Schofnegger.

Bedingte Haft

Eine gänzlich bedingte Strafe sei aufgrund des Gewaltschutzpaketes 2020 bei einer Vergewaltigung nicht möglich. Zum unbedingten Teil der Strafe ergänzte der Richter: "Wir erachten einen neuerlichen Haftantritt als nicht notwendig, da der Angeklagte das Übel der Haft bereits verspürt hat, als er in Untersuchungshaft war."

Mahnende Worte

Abschließend wandte sich Schofnegger eindringlich an den 14-Jährigen: "Sie müssen sich verändern, anpassen und hier Fuß fassen, damit so etwas nie mehr passiert!" An die erteilten Weisungen müsse er sich unbedingt halten: weiterhin eine ambulante Psychotherapie beanspruchen und regelmäßigen Kontakt zur Bewährungshilfe halten. Neben der teilbedingten Haft muss der Angeklagte 1.000 Euro Schadenersatz leisten und die Verfahrenskosten übernehmen. Der 14-Jährige nahm das Urteil ein. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf Rechtsmittel. Das Urteil ist somit rechtskräftig, teilte der Richter mit.

(fd/apa)

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