2 Mädchen (19) rasten aus

Graz: Männer niedergestochen

(05.05.2023) Wahnsinn, was ist da nur abgegangen? Man kann es kaum glauben, wenn man es vor Gericht nicht so vernommen hätte! Im Grazer Straflandesgericht ist heute der Prozess gegen zwei 19-Jährige Mädchen wegen dreifachen versuchten Mordes fortgesetzt worden. Die beiden sollen im Februar 2022 voll mit Alkohol und Drogen drei Männer attackiert und verletzt haben. Weiters wird den Mädchen Nötigung und Brandstiftung vorgeworfen. Beide bekannten sich zu den Mordversuchen nicht schuldig: "Ich wollte mit Sicherheit niemanden umbringen", meinte jene Angeklagte, die die meisten Taten ausgeführt haben soll.

Drogen und Alkohol

Die beiden Angeklagten hatten in der Tatnacht Drogen und Alkohol konsumiert, bevor ein Bekannter sie aus seiner Wohnung warf. Bevor sie gingen, zündeten sie noch Klopapier an und setzten das WC in Brand. Sie stahlen auch noch Messer aus der Küche. Wenig später attackierten sie die Männer.

Schwere Verletzungen

Das erste Opfer kam mit einer Schnittwunde an der Hand davon, das zweite erlitt 13 Stiche in Brust und Rücken, die allerdings eher oberflächlich waren. Der Mann konnte nach wenigen Stunden aus dem Spital nach Hause gehen. Einem weiteren Mann soll eine der Beschuldigten Verletzungen im Kopfbereich zugefügt haben.

Die Erstangeklagte gab an, nur das zweite Opfer festgehalten zu haben, zugestochen hat die Zweitangeklagte. Doch ein Zeuge sagte aus, dass beide Mädchen zugestochen hätten. Im Mittelpunkt stand die Frage der Zurechnungsfähigkeit aufgrund von Drogen und Alkohol. "Zurechnungsfähig, aber doch eingeschränkt" lautete die Expertise von Gerichtspsychiater Manfred Walzl.

Chatprotokolle

Am Freitag wurden unter anderem Chatprotokolle vorgelesen. "Wir haben Menschen umgebracht", hatte die Zweitangeklagte einem Freund geschrieben. Und weiter: "Wir müssen weg von Graz." Vor Gericht gab sie sich reuig: "Ich möchte mich entschuldigen, ich wollte mit Sicherheit niemanden umbringen. Ich bitte um eine zweite Chance, ich möchte die Matura machen." Auch ihre mitangeklagte Freundin entschuldigte sich: "Mir tut das alles sehr leid, es hat mir weh getan, als ich die Verletzungen gesehen habe."

Urteil gegen Abend erwartet

Die Verteidigerin der Erstangeklagten stellte den Antrag, ein zusätzliches psychiatrisches Gutachten einzuholen, da ihrer Meinung nach die Sache mit dem Alkohol- und Drogenkonsum und seine Auswirkungen auf die Tat nicht vollständig geklärt seien. Doch der Richtersenat lehnte den Antrag auf einen weiteren Sachverständigen ab. Die Verlesung der Fragen an die Geschworenen dauerte eine Dreiviertelstunde, da sämtliche Varianten abgefragt werden müssen. Ein Urteil wurde für den Abend erwartet.

(fd/apa)

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