2016: Das ändert sich im Job

(11.01.2016) Ab heuer wird der Jobwechsel einfacher! Das Jahr 2016 bringt einige Neuerungen beim Arbeitsrecht. So wird beispielsweise die Konkurrenzklausel deutlich entschärft. Nur wer monatlich mehr als 3.240 Euro brutto verdient, muss beim Jobwechsel die Klausel beachten. Verbesserungen gibt es auch bei All-In-Verträgen: Ab heuer reicht es nicht mehr, einen Pauschalbetrag anzugeben – egal wie viel man leistet. Es muss ein Grundgehalt im Vertrag stehen.

Arbeitsrechtsexpertin Helga Kempinger von der Arbeiterkammer Oberösterreich:
“Es gibt auch Änderungen beim Mutterschutz und bei der Elternteilzeit. Der arbeitsrechtliche Mutterschutz gilt ab heuer auch für freie Dienstnehmerinnen. Alles in allem sind es viele kleine Änderungen, die aber für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehr positiv sind.“

Arbeitsrecht 2016 – die wichtigsten Neuerungen:

• Konkurrenzklausel: Künftig wird es leichter den Job zu wechseln. Konkurrenzklauseln gelten ab heuer nur noch, wenn der Betroffene monatlich mehr als 3.240 Euro brutto verdient hat. Bei weniger Gehalt verliert die Klausel ihre Gültigkeit.

• All-In-Verträge: Ab heuer reicht es nicht mehr aus, einen Pauschalbetrag anzugeben. Es muss künftig ein Grundgehalt im Vertrag oder am Dienstzettel stehen.

• Mutterschutz: Auch für freie Dienstnehmerinnen gilt ab heuer vor und nach der Geburt ein Beschäftigungsverbot.

• Info über Vollzeitbeschäftigung: Teilzeitbeschäftigte müssen künftig vom Arbeitgeber zuerst informiert werden, wenn eine Vollzeit-Stelle in der Firma frei wird. Bei Verstoß drohen dem Arbeitgeber Geldstrafen.

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