27.000€ Rückzahlung für Bäcker

nach 28 Jahren Überstunden

(26.01.2024) Ein Bäcker in Vorarlberg hat über einen Zeitraum von 28 Jahren keine Auszahlung von Überstunden, Nacht- und Sonntagszuschlägen erhalten. In einem Vergleich wurde nun eine Nachzahlung von 27.000 € vereinbart, wobei dieser Betrag nur die letzten drei Jahre abdeckt. Laut Bericht der Arbeiterkammer (AK) arbeitete der Bäcker sechs Nächte pro Woche und leistete Sonntagsdienste für dasselbe Unternehmen. Nach einer längeren Krankheitsperiode erhielt er überraschend die Kündigung.

AK enthüllt Mängel

Die AK hat die Ansprüche des Bäckers überprüft und festgestellt, dass der Arbeitgeber ihm keine Sonntagszuschläge und Überstunden bezahlt sowie die Nachtzuschläge falsch abgerechnet hat. Die Bäckerei führte trotz geltender Pflicht keine Arbeitsaufzeichnungen. Da Ansprüche oft nur für einen begrenzten Zeitraum rückwirkend geltend gemacht werden können, konnte der Bäcker nur für die letzten drei Jahre eine Nachzahlung erwirken. AK-Expertin Gloria Kinsperger betonte die Wichtigkeit, Arbeitsaufzeichnungen zu überprüfen, und empfahl Arbeitnehmer*innen Stundenzettel einzufordern und deren Richtigkeit zu überwachen.

(APA/KG)

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