28-jährige Tirolerin tot

Lebensgefährte tatverdächtig

(25.11.2021) Die 28-Jährige, die bereits Mittwochfrüh mit schwersten Verletzungen - insbesondere im Gesicht - in die Innsbrucker Klinik eingeliefert wurde, ist heute verstorben. Ihr 34-jähriger Lebensgefährte ist dringend tatverdächtig, wie LKA-Ermittler Gert Hofmann der APA bestätigte. Der Beschuldigte konnte die Verletzungen weiterhin "nicht glaubwürdig erklären". Er wurde über Anordnung der Staatsanwaltschaft in die Justizanstalt Innsbruck eingeliefert. Die Obduktion ist für Freitag anvisiert.

Was ist passiert?

Der 34-jährige Österreicher hatte Mittwochfrüh selbst die Rettung verständigt. Er gab an, die Frau sei gestürzt und habe sich dabei so schwer verletzt. Die Einsatzkräfte fanden die bewusstlose Frau und verständigten die Polizei. Der Beschuldigte beharre weiterhin darauf, dass die Verletzungen durch einen Sturz verursacht worden seien, sagte Hofmann der APA am Donnerstagnachmittag. Diese Erklärung sei aber nicht "in Einklang zu bringen mit dem Verletzungsbild". Daher sitzt er jetzt in der Justizanstalt Innsbruck.

28 Femizide und 51 Mordversuche seit Jahresbeginn in Österreich

Österreich verzeichne eine Serie von bereits 28 Femiziden und 51 Mordversuchen an Frauen seit Jahresanfang, darauf haben Gewaltschutzexpertinnen anlässlich der weltweiten Initiative "16 Tage gegen Gewalt" (bis 10. Dezember) hingewiesen. Viele solcher Gewalttaten seien im Zusammenhang mit Frauen diskriminierenden und patriarchalen Strukturen zu sehen, die mit aktuellen Plänen zur Reform des heimischen Kindschaftsrechts und Kindesunterhalts fortgesetzt würden.

Kritik an geplanter Novelle

Die geplante Novelle, die Justizministerin Alma Zadić (Grüne) erarbeiten lässt, dürfte im Frühjahr 2022 in Begutachtung geschickt werden. Heftig kritisiert wurde bei der Online-PK des Österreichischen Frauenrings (ÖFR), des Vereins Autonome Österreichische Frauenhäuser (AÖF) und des Vereins Feministische Alleinerzieherinnen (FEM.A) das Vorhaben zur Einführung einer automatischen gemeinsamen Obsorge beider Elternteile "ex lege", also per Gesetz, ab der Geburt.

(fd/apa)

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