Karmasin: 15 Monate bedingt

Plus Freispruch für Betrug

(23.05.2023) Karmasin fasst 15 Monate bedingte Haft aus. Die ehemalige Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) ist heute Abend am Wiener Landesgericht wegen Bestimmung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen schuldig gesprochen worden. Vom inkriminierten schweren Betrug wurde Karmasin dagegen freigesprochen. Der Schöffensenat billigte ihr tätige Reue zu. Karmasin wurde zu einer Freiheitsstrafe von 15 Monaten verurteilt, die der bisher Unbescholtenen bedingt nachgesehen wurde.

Warum Freispruch?

Der Freispruch erfolgte, obwohl die laut Anklage betrügerischen Handlungen im Zusammenhang mit den Bezugsfortzahlungen aus Karmasins vorangegangener ministeriellen Tätigkeit für das Gericht "zweifellos" erwiesen und "eindeutig dokumentiert" waren. Karmasin habe "mit voller Absicht und wissentlich" den Betrug begangen, betonte Richter Patrick Aulebauer in der Urteilsbegründung. Aus rechtlichen Gründen sei sie dennoch von diesem Anklagefaktum freizusprechen gewesen, weil sie den Schadensbetrag vollständig und "gerade noch rechtzeitig" zurückbezahlt habe.

Mitangeklagter auch freigesprochen

Der mitangeklagte Abteilungsleiter im Sportministerium wurde von den wider ihn erhobenen Vorwürfen freigesprochen. Die Entscheidungen des Gerichts sind nicht rechtskräftig. Karmasins Verteidiger Norbert Wess bat um Bedenkzeit, die Anklagevertreter gaben vorerst keine Erklärung ab.

(MK/fd/APA)

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