30€ geraubt: 10 Jahre Haft

für Kärntner

(22.04.2020) Zehn Jahre Haft für einen bewaffneten Überfall und gerade einmal 30 Euro Beute! Wegen schweren Raubes ist heute am Landesgericht Klagenfurt ein 24-jähriger Kärntner zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Passiert ist das Ganze im Herbst 2019 in einem Klagenfurter Park. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Verschiedene Versionen
Der acht Mal einschlägige vorbestrafte Angeklagte ist nicht geständig gewesen - er hat einen völlig anderen Ablauf der Ereignisse ins Spiel gebracht. So habe er bei dem 17-jährigen Opfer vor der Tat Cannabis bestellt und diesem auch Geld im Voraus bezahlt. Da die Lieferung ausgeblieben ist, habe er ihn sich vorgeknöpft und ihm drei Päckchen Cannabis abgepresst. Deshalb bekennt er sich "nur" der schweren Nötigung schuldig, nicht aber des schweren Raubes, worauf eine viel höhere Strafdrohung steht.

Das Opfer hat diesen Ablauf am ersten Verhandlungstag im Jänner aber bestritten und ist bei seiner Version geblieben, dass ihn der 24-Jährige überfallen hatte - eine Cannabisbestellung zuvor habe es nicht gegeben. Bei der Verhandlung heute hat schließlich ein von der Verteidigung beantragter Zeuge, ein 22-jähriger Bekannter des Angeklagten, ausgesagt. Aus einer Entlastung des Angeklagten wurde nichts - vielmehr ist auch er bei seiner Aussage geblieben, nämlich der, dass er am fraglichen Tag mit dem 24-Jährigen unterwegs, aber zur Tatzeit von ihm getrennt gewesen sei und deshalb von der Tat gar nichts mitbekommen habe.

Richter Matthias Polak hat in seiner Urteilsbegründung gesagt, dass die Verantwortung des Angeklagten "lebensfremd" gewesen sei: "Wenn es sich bei dem 17-Jährigen tatsächlich um einen Cannabisdealer handelt, der noch dazu der Polizei nicht bekannt ist, würde der den Teufel tun und sofort nach so einem Vorfall den Notruf wählen." Das Opfer und auch der zweite Zeuge seien immer bei ihren Aussagen geblieben, während der Angeklagte seine Verantwortung mehrmals geändert habe. Zuerst habe er überhaupt geleugnet, mit dem 17-Jährigen zusammengetroffen zu sein.

Kein Milderungsgrund
Das Gericht hat keinen Milderungsgrund festgestellt, erschwerend sind aber die Vorstrafen des Mannes ins Gewicht gefallen, ebenso wie der rasche Rückfall und die Tatbegehung während offener Probezeit. Da im Fall des Mannes auch die "Strafverschärfung bei Rückfall" zum Tragen kommen hätte können, wären sogar 20 Jahre Haft möglich gewesen.

Der Verteidiger des 24-Jährigen hat Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung angemeldet, Staatsanwältin Ines Küttler hat keine Erklärung abgegeben.

(mt/apa)

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