3G am Arbeitsplatz in Kraft

Vergiss den Nachweis nicht!

(02.11.2021) Kein Job ohne 3G-Nachweis! Seit gestern ist ja die 3G-Regel am Arbeitsplatz in Kraft. Da es aber ein Feiertag war, wird es mit den Kontrollen erst heute so richtig losgehen. Ab jetzt muss jeder, der in der Arbeit Kontakt zu anderen hat, geimpft, genesen oder getestet sein und im Fall einer Kontrolle auch einen Nachweis herzeigen. Zunächst gibt es noch eine zweiwöchige Übergangsfrist. Wer bis 14. November keinen Nachweis liefern kann, muss während der Arbeit durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Doch wie sieht es mit den Kontrollen aus? ÖGB-Arbeitsrechtsexperte Martin Müller:
"Im Gegensatz zu den Eintrittskontrollen in der Gastronomie muss der Arbeitgeber nur stichprobenartig kontrollieren. Will er mehr kontrollieren, dann muss der Betriebsrat zustimmen. Und wenn es keinen Betriebsrat gibt, dann müssen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer individuell zustimmen."

Kontakt bedeutet übrigens nicht nur Kundenkontakt, so Müller:
"Das reicht auch schon, wenn ich jemanden im Lift oder in der Kantine treffe. Ausgenommen sind hier wirklich nur Menschen, die völlig alleine isoliert ihre Arbeit verrichten. Zum Beispiel LKW-Fahrer oder Kranführer."

Und die Sache ist äußerst ernst, warnt Müller:
"Wenn ich einmal meinen 3G-Nachweis nicht erbringe, dann wird das wohl kein Entlassungsgrund sein. Wenn ich mich aber dauerhaft weigere, dann kann man sehr wohl über eine Kündigung diskutieren und dann werden mir wohl auch die Argumente für eine Anfechtung fehlen."

(mc)

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