3G am Arbeitsplatz: Nicht im NR

Abgeordnete Nachweis-befreit

(22.10.2021) Die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt nicht für Nationalratsabgeordnete! Ab 1. November muss ja jeder, der in seinem Job Kontakt zu anderen hat, einen Impf-, einen Genesungs- oder einen Testnachweis liefern.

Nicht so die Herren und Damen im Parlament. Denn die sind durch das sogenannte passive Wahlrecht geschützt, erklärt Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
"Dieses passive Wahlrecht besagt, dass Mandatare nicht an der Ausübung ihres Mandats gehindert werden dürfen. Und da dieses Verfassungsrecht höher ist, als diese 3G-Regel am Arbeitsplatz, kann man die Abgeordneten auch nicht zwingen."

(mc)

WM-Spielorte für Österreich fix

drei verschiedene Stadien

Böller explodiert in Hand

Graz: 14-Jährige verletzt

19-Jähriger kommt ums Leben

Bei Lawinenabgang in Tirol

Legionellen-Alarm in Therme

Bad Tatzmannsdorf

Mehr Syrien-Abschiebungen?

Neue EU-Einschätzung

ÖFB-Team gegen Argentinien

WM-Auslösung

Michael Bublé singt für Papst

Ave Maria

21-jähriger Häftling tot

in Wiener JA Josefstadt