3G am Arbeitsplatz: Nicht im NR

Abgeordnete Nachweis-befreit

(22.10.2021) Die 3G-Regel am Arbeitsplatz gilt nicht für Nationalratsabgeordnete! Ab 1. November muss ja jeder, der in seinem Job Kontakt zu anderen hat, einen Impf-, einen Genesungs- oder einen Testnachweis liefern.

Nicht so die Herren und Damen im Parlament. Denn die sind durch das sogenannte passive Wahlrecht geschützt, erklärt Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
"Dieses passive Wahlrecht besagt, dass Mandatare nicht an der Ausübung ihres Mandats gehindert werden dürfen. Und da dieses Verfassungsrecht höher ist, als diese 3G-Regel am Arbeitsplatz, kann man die Abgeordneten auch nicht zwingen."

(mc)

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