3G-Regel am Arbeitsplatz

jetzt ohne Ausnahme

(15.11.2021) Ab heute musst du vor dem Weg ins Büro nicht nur checken, ob du Handy und Geld mit dabei hast – ab heute brauchst du auch den 3G-Nachweis mit in deiner Tasche. Ungeimpfte dürfen seit Inkrafttreten des vierten Lockdowns um Mitternacht nur noch aus ganz bestimmten Gründen ihre Wohnung verlassen. Zur Arbeit dürfen sie aber weiterhin gehen, dort gilt seit heute, Montag, jedoch die 3G-Regel ohne Ausnahme. Wegen Problemen bei der Covid-Testauswertung in Teilen Österreichs hatten WKÖ, Händler und Gastronomen im Vorfeld gefordert, dass statt eines Testnachweises weiter eine FFP2-Maske reicht.

Als Testnachweis gilt am Arbeitsplatz meist weiterhin ein Antigen-Schnelltest. Beschäftigte in der Nachtgastronomie, von größeren Veranstaltungen und im Gesundheitswesen sowie im Pflegebereich müssen einen negativen PCR-Test bringen. Die Arbeitgeber müssen die Nachweise strichprobenartig überprüfen, die Firmen wiederum werden von den Gesundheitsbehörden überwacht.

Ausgenommen von der 3G-Pflicht (geimpft, genesen, getestet) sind nur Personen, die nicht mehr als zwei mal 15 Minuten pro Tag Kontakt mit anderen haben und selbst das nur, wenn dieser im Freien stattfindet. Das heißt abgesehen von Förstern und Lkw-Fahrern wird es nicht viele Berufsgruppen geben, die sich 3G ersparen.

Laut Schätzungen des Gesundheitsministeriums benötigen wegen der 3G-Regel am Arbeitsplatz rund 1,4 Millionen Erwerbstätige regelmäßig einen Coronatest. Unter der Annahme, dass sich die Testungen je zur Hälfte auf PCR-Tests und Antigentests aufteilen, werden laut Ministerium pro Tag rund eine Million Tests für 3G am Arbeitsplatz benötigt.

(mt/apa)

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