4-Jährige verbrannt

Mit heißem Wasser getötet

(21.02.2023) Wie man, oder in diesem Fall Frau, zu so etwas fähig sein kann, wird sich den meisten von uns wohl nie erschließen. Weil sie ihr vierjähriges Kind zur Bestrafung mit heißem Wasser übergossen und dadurch tödlich verletzt haben soll, hat sich eine 25-Jährige heute vor dem Landgericht Verden in Deutschland verantworten müssen. Das Kind starb zwölf Tage später an seinen Verletzungen. Angeklagt ist die Frau wegen Totschlags durch Unterlassung. Möglicherweise komme auch eine Verurteilung wegen Mordes durch Unterlassen in Betracht. Das sagte der vorsitzende Richter Volker Stronczyk zum Prozessauftakt. Als Mordmerkmale seien Habgier, Grausamkeit und die Verdeckung einer Straftat möglich.

Strafe: In die Windel gemacht

Die Staatsanwaltschaft wirft der in Deutschland geborenen Kosovarin vor, im August 2022 in Grasberg bei Bremen das Mädchen zur Bestrafung mit mindestens 55 Grad heißem Wasser übergossen zu haben - weil es in die Windeln gekotet hatte. Dazu soll sie die Tochter laut Anklage aufgefordert haben, sich hinzusetzen und die Beine auszustrecken. 35 Prozent der Körperoberfläche hätten starke Verbrennungen erlitten.

Leidensweg bis zum Tod

In den folgenden Tagen habe das Kind immer wieder das Bewusstsein verloren, sagte Staatsanwältin Annette Marquardt. Obwohl das Mädchen unter erheblichen Schmerzen gelitten habe, sei kein Arzt aufgesucht worden. Die Mutter soll den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen haben, um "Kosten und Schulden" durch eine ärztliche Behandlung zu vermeiden. Die Verbrennungen seien lediglich mit Wund- und Brandsalben behandelt worden. Erst zwölf Tage später soll die Frau, die noch zwei weitere kleine Kinder hat, das Mädchen in eine Klinik gebracht haben. Dort starb es noch am selben Tag.

Verhandlung geht im März weiter

Die Verteidigung kündigte für den nächsten Verhandlungstag am 6. März eine umfangreiche schriftliche Einlassung der Angeklagten an. Diese sitzt seit August in Untersuchungshaft. Die Angeklagte lebte zur Tatzeit vom Vater der Kinder getrennt, er tritt als Nebenkläger vor Gericht auf. Zur Verantwortung gezogen werden soll auch ein Bekannter der Frau. Der 17-Jährige ist vor dem Amtsgericht Osterholz-Scharmbeck wegen unterlassener Hilfeleistung angeklagt. Er soll regelmäßig allein auf die drei Kinder aufgepasst haben und an Bestrafungsaktionen beteiligt gewesen sein.

(fd/apa)

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