Nichte vergewaltigt

Fünf Jahre Haft

(15.03.2022) Wieder mal eine grausige Tat im Kreis der Familie. Ein 46-jähriger Vorarlberger ist heute, Dienstag, am Landesgericht Feldkirch wegen diverser Sexualdelikte gegenüber seiner zum Tatzeitpunkt minderjährigen Nichte zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden. Der heute erwachsenen Frau wurden 86.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Der Angeklagte bestritt alle Vorwürfe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Taten liegen Jahre zurück

Die angeklagten Taten sollen zwischen 1997 und 2000 verübt worden sein. Damals war die Nichte des Angeklagten zwischen elf und 13 Jahre alt. Der Mann war in dieser Zeit mehrfach bei der Familie seines Bruders zu Besuch. Dabei soll es immer wieder zu sexuellen Übergriffen verschiedener Intensität gekommen sein, unter anderem auch zu einer Vergewaltigung. Im Anschluss an die Übergriffe verhielt sich das Mädchen seltsam, was den Eltern auffiel. Auch das zum Prozess eingeholte psychiatrische Gutachten bestätigte, dass das Opfer schwer traumatisiert wurde, was rechtlich einer schweren Körperverletzung gleichzusetzen ist. Das erhöhte den Strafrahmen auf fünf bis 15 Jahre.

Aussage gegen Aussage

Bis zuletzt stand Aussage gegen Aussage. Der Angeklagte sagte aus, sein Bruder habe ihn aufgrund der schlechten Beziehung zwischen den beiden angezeigt. Die mittlerweile erwachsene Frau hat ihrem Vater offenbar erst unlängst von den Vorfällen erzählt. Der Schöffensenat glaubte dem Opfer und verurteilte den 46-Jährigen zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und vier Monaten. Dem Opfer wurden 86.000 Euro Entschädigung zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(fd/apa)

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