5 Tricks für eine billigere Miete!

(01.04.2014) Jetzt wird Wohnen noch teurer! Heute tritt die Indexanpassung und Mietzinserhöhung in Kraft. Das bedeutet: Die Mieten in vielen Altbauwohnungen oder geförderten Mietwohnungen werden um über 5 Prozent teurer. Bei einer Miete von 700 Euro pro Monat sind das immerhin 35 Euro im Monat! Zeit also, die eigenen Mietkosten einmal zu überprüfen. Denn mit kleinen Tricks kann man oft großes Geld sparen.

Zum Beispiel sind in 9 von 10 Betriebskostenabrechnungen Fehler enthalten, sagt Nadja Shah von der Österreichischen Mietervereinigung:

„Leider ist es so: Ist zum Beispiel eine Reparatur verrechnet worden, die nicht hätte verrechnet werden dürfen, dann kriegt man nur seinen eigenen Anteil zurück, und nicht automatisch das ganze Haus. Und weil das nicht jeder Mieter macht und sich auf die Beine stellt, rentiert es sich für die Verwalter noch immer, das hineinzugeben. Und deshalb passiert das noch immer.“

Hier die wichtigsten Tipps, wie du deine Miete senken kannst:

Tipp 1

Lass deine Wohnung neu vermessen! Oft schummeln Vermieter – bewusst oder unbewusst – bei der Quadratmeterzahl. Liegt der neu gemessene Wert mindestens 3 Prozent darunter, kann die Miete neu berechnet werden.

Tipp 2

Achtung vor Betriebskosten-Schummelei! Lass dir eine Auflistung deiner Betriebskosten geben. Denn 9 von 10 Betriebskostenabrechnungen haben zumindest kleine Fehler, so die Expertin. Aber möglicherweise rentiert sich der Betrag. Hier geht’s zum Betriebskostenrechner!

Tipp 3

Check deinen Mietvertrag auf Möbelmieten! Hier gibt es nämlich großes Sparpotential. Wenn deine Wohnung Möbel inkludiert (etwa Küche, Tische, Kästen etc.), dann muss das auch eindeutig im Vertrag festgehalten werden. Ist es das nicht, darf kein Aufschlag verrechnet werden. Ist es im Vertrag festgehalten, ist die Möbelmiete meistens allerdings zu hoch angesetzt, so die Expertin.

Tipp 4

Ist deine Wohnung befristet? Dann sollte sie billiger sein. 25 Prozent Mietzins-Abschlag sind drinnen. Ähnliches gilt auch für fehlende Keller oder fehlende Aufzüge ab dem 2. Stock.

Tipp 5

Ein möglicher Minderungsgrund ist auch Lärm. Laut Expertin allerdings ein heikler. Denn Lärm ist vom Belästigungsgrad her subjektiv und schwer nachzuweisen. Bei großer Belastung aber am besten Beratung holen!

Das gilt aber für alle diese Aspekte. Fühlst du dich betroffen, dann lass dich am besten von Experten beraten. Zum Beispiel von der Mietervereinigung oder der Arbeiterkammer.

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