6 fache Mutter tötet Vater

Mordprozess in Feldkirch

(21.12.2022) Eine 38-jährige Frau ist am heutigen Mittwoch am Landesgericht Feldkirch wegen Totschlags zu sieben Jahren Haft verurteilt worden. Die Mutter von sechs Kindern hatte sich zunächst wegen Mordes verantworten müssen, weil sie ihren Ehemann im April 2022 mit einem Messerstich in die Brust getötet hatte. Die Angeklagte bekannte sich teilweise schuldig. Sie habe zwar im Affekt zugestochen, ihren Mann aber nicht töten wollen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Keine Tötungsabsicht

Laut Gerichtssprecher Dietmar Nußbaumer bekannte sich die Angeklagte damit zum objektiven Tatgeschehen schuldig, allerdings nicht zum subjektiven. Ihrer Aussage nach habe sie die Tat zwar nach Beleidigungen begangen, aber nicht mit der Absicht, den Mann zu töten. Sie gestand ihr aber zu, dass ihr bewusst gewesen sei, dass es durch Stiche in die Herzgegend zu lebensgefährlichen Verletzungen kommen könne.

Sieben Jahre unbedingte Haft

Die Geschworenen entschieden mit sechs zu zwei Stimmen gegen Mord und befanden die Frau mit ebenfalls sechs zu zwei Stimmen des Totschlags für schuldig. Das Urteil - sieben Jahre unbedingte Haft - ist nicht rechtskräftig, es wurden keine Erklärungen abgegeben. Den Kindern als Privatbeteiligten wurden jeweils 20.000 Euro und eine Haftung für Folgeschäden zugesprochen, der Schwester des Opfers 500 Euro.

Häusliche Gewalt an der Tagesordnung

Das Paar stand bereits 2021 in einer Verhandlung wegen häuslicher Gewalt vor Gericht. Die tödliche Auseinandersetzung im April trug sich in der Wohnung des Ehepaars in Schwarzach (Bezirk Bregenz) zu. Die Frau gab an, der Mann habe sie wiederholt beleidigt, schließlich habe sie mit einem Küchenmesser zugestochen. Der 35-Jährige wurde so schwer verletzt, dass er noch an Ort und Stelle während der Reanimationsmaßnahmen starb. Der Notruf wurde von einem der sechs Kinder - sie sind zwischen drei und 17 Jahre alt - getätigt. Bei dem Mann handelte es sich um einen Bürger der Elfenbeinküste, der seit 2009 in Österreich lebte. Er war in der Vergangenheit "polizeilich in Erscheinung getreten", über die Art der Delikte gab die Polizei aber keine Auskunft.

(fd/apa)

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