800 € Strafe für Kopftuch?
Kritik an Kopftuchverbot
(02.03.2026) Das geplante Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren ab dem Schuljahr 2026/27 sorgt für deutliche Kritik von Lehrervertretern. Wie der Kurier berichtet, stößt insbesondere ein Rundschreiben des Bildungsministeriums auf Widerstand. Demnach müssen Lehrkräfte Verstöße „unverzüglich“ melden – andernfalls droht eine Dienstpflichtverletzung. Bei Verstößen gegen das Kopftuchverbot sind in letzter Konsequenz Geldstrafen von bis zu 800 Euro vorgesehen.
Rundschreiben regelt Meldepflicht für Lehrer
Laut Kurier fasst das Rundschreiben des Bildungsministeriums die gesetzlichen Vorgaben zusammen und konkretisiert das Vorgehen an Schulen.
Darin heißt es:
- Jede Lehrkraft, die einen Verstoß feststellt, muss die betroffene Schülerin auffordern, das Kopftuch abzunehmen.
- Kommt die Schülerin dieser Aufforderung nicht sofort nach, muss der Verstoß „unverzüglich“ der Schulleitung gemeldet werden.
- Die Lehrkraft habe dabei „kein Ermessen“.
- Das Unterlassen einer Meldung gilt als Verletzung der Dienstpflichten.
Diese strenge Diktion wird von Lehrervertretern kritisiert.
Lehrergewerkschaft spricht von „überschießender“ Vorgabe
Der oberste Lehrergewerkschafter Paul Kimberger bezeichnete die Formulierungen laut Kurier als „absolut überschießend“. Besonders problematisch sei, dass Lehrkräfte außer einer Ermahnung kein eigenes Ermessen hätten.
Nach einer Meldung muss die Schulleitung unverzüglich ein Gespräch mit der Schülerin und den Erziehungsberechtigten führen. Dieses Gespräch ist verpflichtend.
Die Eltern erhalten eine schriftliche Information über:
- das Kopftuchverbot
- mögliche weitere Konsequenzen
- das weitere Vorgehen bei Verstößen
Bei wiederholten Verstößen wird die Bildungsdirektion eingeschaltet. Kommt es weiterhin zu Missachtungen, kann ein Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet werden.
Das Ministerium verweist laut Kurier auch darauf, dass das Unterlassen von Anzeigen oder deren Bearbeitung unter Umständen strafrechtliche Folgen haben könne – unter Verweis auf frühere Verurteilungen wegen Amtsmissbrauchs in vergleichbaren Fällen.
Was gilt ab dem Schuljahr 2026/27?
Ab dem Schuljahr 2026/27 sind für Mädchen unter 14 Jahren Kopfbedeckungen verboten, die „das Haupt nach islamischen Traditionen verhüllen“. Das Rundschreiben enthält neben Informationsschreiben für Eltern auch Dokumentationsmuster für Schulleitungen sowie eine Beschreibung unterschiedlicher Verschleierungsformen – von Hidschab bis Burka – inklusive grafischer Darstellung.
Bildungsministerium weist Vorwurf von Druck zurück
Aus dem Bildungsministerium heißt es laut Kurier, es sei „nicht die Absicht des Bundesministeriums, gegenüber Lehrkräften Druck aufzubauen“. Ziel sei es vielmehr, die bestehende Rechtslage klarzustellen und Lehrkräfte in ihrer Rolle zu stärken.
Politische Debatte um Kopftuchverbot in Österreich
Das Kopftuchverbot für Unter-14-Jährige in Österreich ist seit Jahren Teil einer kontrovers geführten politischen Debatte zwischen Religionsfreiheit, Gleichberechtigung und staatlicher Neutralität. Mit der konkreten Umsetzung ab 2026 dürfte die Diskussion erneut an Schärfe gewinnen.
(fd)