81-Jährige vor Gericht

Nach Tod der Tochter

(15.08.2022) Weil sie sich nicht ausreichend um ihre schwerkranke und seit mehreren Jahren bettlägerige Tochter gekümmert haben soll, muss sich am kommenden Freitag eine 81 Jahre alte Frau wegen gröblicher Vernachlässigung mit Todesfolge am Wiener Landesgericht verantworten. Die Tochter war exakt vor einem Jahr - am 15. August 2021 - in der Wohnung der Angeklagten in Meidling gestorben. Bei ihrem Ableben wog die zu diesem Zeitpunkt 52-Jährige bei einer Größe von 1,67 Meter 25 Kilogramm.

Die Staatsanwaltschaft wirft der 81-Jährigen vor, sie habe die Schwerkranke - die Tochter litt an multipler Sklerose und einer Schluckstörung - nicht ausreichend ernährt und nicht der erforderlichen ärztlichen Behandlung bzw. Pflegebetreuung zugeführt "und dadurch, wenn auch nur fahrlässig, deren Gesundheit beträchtlich geschädigt, wobei die Tat den Tod zur Folge hatte", wie in der Anklage ausgeführt wird. "Sie war in Wahrheit ganz allein mit der Tochter und hat die Pflege übernommen, weil es sonst niemanden mehr gegeben hat", hält dem der Verteidiger der 81-Jährigen, Mathias Burger, entgegen.

Nach dem Tod ihres Mannes im Oktober 2020 sei die infolge ihrer Erkrankung gebrechliche und nicht mehr mobile Tochter zur Mutter gezogen, schilderte Burger im Gespräch mit der APA. Mit dem Tod ihres Ehemanns habe die Schwerkranke der Lebensmut verlassen. Selbst die Anklagebehörde geht davon aus, dass die 52-Jährige keinen Arzt mehr sehen wollte und zuletzt die Nahrungsaufnahme verweigerte, "was von der Angeklagten ohne Widerspruch akzeptiert wurde", wie der Anklageschrift zu entnehmen ist, die der APA vorliegt.

"Sie hatte Angst, durch eine Sonde ernährt zu werden. Sie wollte nicht im Spital sein und dort sterben", meinte dazu Verteidiger Burger. Natürlich sei die kranke Frau immer schwächer geworden, "aber sie hat die Rettung abgelehnt. Sie hat die Mutter angefleht, dass sie das nicht tun soll, die Rettung anrufen". Die überforderte Mutter habe sich dem gefügt.

Laut ihrem Verteidiger unterhielt sich die Angeklagte am Morgen des 15. August 2021 noch mit ihrer Tochter, ehe sie später diese ohne Atmung im Bett vorfand und den Rettungsdienst verständigte. Es konnte nur mehr der Tod der Frau festgestellt werden. Im gerichtsmedizinischen Gutachten ist von einer "höchstgradigen" Unterernährung und Abmagerung die Rede, als Todesursache wird auf eine eitrige Luftröhren- und Lungenentzündung verwiesen. "Zwischen den Pflegemängeln und dem Eintritt des Todes besteht aus gerichtsmedizinischer Sicht ein kausaler Zusammenhang", stellte der Sachverständige in seiner Expertise fest.

Die Angeklagte ist bisher gerichtlich unbescholten. Sollte sie im Sinn der Anklage verurteilt worden, droht der 81-Jährigen eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren.

(APA/CD)

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