Abschiebung nach Russland

Kritik: Bub (7) muss NÖ. verlassen

(14.11.2023) Rechtsverdreherei oder richtige Entscheidung, das weiß in dem Fall scheinbar niemand so genau. Ein Siebenjähriger, der mit seiner Mutter nach Niederösterreich gekommen ist, muss laut dem Landesgericht Wiener Neustadt nach Russland zurückkehren. Der Justiz zufolge handelt es sich um eine Kindesentführung. "Russland ist für die Obsorgeentscheidung zuständig", erklärte Sprecherin Birgit Borns am Dienstag auf APA-Anfrage. Der Beschluss stieß laut einem ORF-Bericht auf Kritik.

Rechtliches auf Russland abgeschoben

Auch der weitere Wohnsitz müsse in Russland geregelt werden, erläuterte die Sprecherin. Diese Entscheidungen könne kein österreichisches Gericht treffen, betonte sie. Es handle sich um einen rechtswidrigen Zustand nach einer Kindesentführung, die Aufrechterhaltung dieses Zustandes sei nur in Ausnahmefällen - bei einer schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens - möglich, das sei "ganz eng auszulegen".

Was ist passiert?

Die Mutter war mit dem bei ihr lebenden Siebenjährigen und seiner 17-jährigen Halbschwester aus Russland nach Niederösterreich gekommen. Die IT-Expertin hatte ihren Angaben zufolge aufgrund der Sanktionen gegen Russland wegen des Ukraine-Krieges ihre Arbeit verloren und in Österreich eine Stelle gefunden. Der Vater beantragte die Rückführung seines Sohnes nach Russland, es bestehe gemeinsame Obsorge und er habe ein Besuchsrecht.

Rechtliche Auslegungs-Sache

Das Bezirksgericht Wiener Neustadt entschied vergangenen Mai nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen, dass die Rückkehr nach Russland angeordnet und zwangsweise durchgesetzt wird, sollte der Bub nicht innerhalb von 14 Tagen zurück in Russland sein. Der Richter sei davon ausgegangen, dass der Siebenjährige nicht alleine das Land verlassen müsste, sondern gemeinsam mit der Mutter nach Russland reisen würde. Nach einer Berufung bestätigte das Landesgericht Wiener Neustadt die Entscheidung. Gegen die Vollstreckung wurden laut der Sprecherin Einwände erhoben.

Verwirrungen

Die Familienrechts-Professorin Barbara Beclin von der Universität Wien kritisierte laut ORF die Entscheidung. Dem Gericht zufolge habe der Vater nicht das Recht, dass das Kind an ihn übergeben wird. "Andererseits ist damit aber nicht geklärt, wo das Kind überhaupt hingebracht wird in Russland", wurde Beclin zitiert. Man könne eben nicht davon ausgehen, dass die Mutter automatisch mitgehe. Wann die Ausreise tatsächlich erfolgt, ist noch offen.

(fd/apa)

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