Achtung: Geschenke-Umtausch!

(23.12.2014) Letzte Chance für den Geschenke-Kauf. Heute und morgen stürmen die Last-Minute-Shopper die Geschäfte. Wer jetzt erst kauft, hat aber für aufwendiges Produkt- und Preisvergleichen keine Zeit mehr, was zum einen oder anderen Fehlkauf führen könnte. Umso wichtiger ist es, dass Umtausch- und Rückgaberecht beachtet werden. Ohne Kassenbon geht freilich nichts. Zudem muss die Ware in der Regel originalverpackt und unversehrt sein. Wer sich nicht sicher ist, sollte nichts riskieren.

Konsumentenschützerin Angelika Riegler von der Arbeiterkammer:

“Man kann mit dem Händler direkt vereinbaren, dass man innerhalb einer gewissen Frist das Produkt umtauschen oder zurückgeben kann. Und diese Vereinbarung soll man sich auf der Rechnung schriftlich bestätigen lassen. Dann hat man im Fall der Fälle etwas in der Hand.“

Die wichtigsten Umtausch- und Rückgabe-Infos:

• Ohne Rechnung brauchst du dein Glück gar nicht erst versuchen. Also unbedingt den Beleg aufheben.

• Auf vielen Rechnungen sind Umtausch- und Rückgabefristen schon vermerkt. Geh aber kein Risiko ein und frag beim Kauf nach. Mündliche Vereinbarungen musst du dir schriftlich bestätigen lassen.

• Die Ware muss in der Regel original verpackt und unversehrt sein. Kleidung und Wäsche müssen also beispielsweise ungetragen, CDs und DVDs noch versiegelt sein.

• Es gibt auch durchaus Produkte, die vom Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen sind. Zumeist sind das Smartphones mit Anmeldung, Hygiene-Produkte, Maßanfertigungen und preisreduzierte Ware. Auch hier lautet der Tipp: Nachfragen.

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