Ärger im Urlaub: Preisnachlass?

(17.06.2016) Lass dir im Urlaub nicht alles gefallen! Wenn in deinem Hotel Mängel auftreten, dann darfst du durchaus Preisnachlässe fordern. Grundregel: Alles was dir zugesagt worden ist, muss eingehalten werden. Fehlt der versprochene Meerblick, kannst du bis zu 10 Prozent Preisnachlass fordern. Ist das Hotel eine absolute Baustelle, sind bis zu 60 Prozent möglich.

Ebenso, falls Bettwanzen vorhanden sind. Und auch das landesübliche Ungeziefer musst du nicht unbedingt hinnehmen, sagt Anwalt und Reiserechtsexperte Eike Lindinger:
“Bei einer einzelnen Kakerlake wird man keine Chance auf einen Nachlass haben. Sollten aber 20 oder 30 Kakerlaken durchs Zimmer rennen, dann kann man sich wehren. Auch eine Ameisenstraße quer durchs Zimmer muss man nicht hinnehmen.“

So viel Preisnachlass hat es für bestimmte Fälle bereits gegeben:

• Ungeziefer: Eine Kakerlake im Zimmer wirst du in einem Mittelklassehotel im Süden wohl hinnehmen müssen. Sollte es sich aber um eine regelrechte Kakerlaken-Invasion oder eine Ameisenstraße im Zimmer handeln, sind 10 Prozent Nachlass möglich.

• Baustelle: Sollte dein Hotel selbst eine Baustelle sein, sind 60 Prozent drin. Baustellenlärm rund ums Hotel (vor allem in der Nacht) kann immerhin 40 Prozent bringen.

• Essen: Bei eintöniger oder nicht ausreichender Buffet-Verpflegung sind bis zu 25 Prozent Nachlass möglich.

• Falsches Zimmer: Wer statt der versprochenen Familiensuite zwei Doppelzimmer bekommt, kann bis zu 20 Prozent Nachlass rausschlagen.

• Leider kein Nachlass: Schlechtes Wetter, Ebbe & Flut und „zu viele Russen“ – dafür kann es kein Geld retour geben.

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