AK: undurchsichtige Verträge
Neues Mietrecht gefordert
(22.02.2023) Neues Mietrecht mit einem verpflichtenden Mustermietvertrag gefordert. Die Arbeiterkammer (AK) widmet sich angesichts drohender, hoher Mietkostensteigerungen diesem Thema derzeit sehr stark aus Verbrauchersicht. Etwa gebe es in so gut wie jedem Mietvertrag gesetzwidrige Klauseln. Daher brauche es neben einem raschen Mietendeckel auch ein einheitliches, neues Mietrecht mit einem verpflichtenden Mustermietvertrag. Befristete Mietverträge sollen nur mehr privaten Vermietern ermöglicht werden, bekräftigten AK-Vertreter am Mittwoch.
Gesetzwidrige Mietklauseln hätten "offensichtlich System", sagte AK-Wohnrechtsexperte Walter Rosifka bei einem Pressegespräch in Wien. "In jedem Mietvertrag finden sich gesetzwidrige Klauseln", sagte Rosifka. "Krasse Verträge enthalten mehr als 70, im schlimmsten Fall haben wir 118 rechtswidrige Klauseln in einem Mietvertrag gefunden." Die erfolgreichen Klagen und Abmahnungen hätten zwar zu einem besseren Verhalten der betroffenen Vermieter gesorgt. "Aber die Branche geht strukturell mit rechtswidrigen Klauseln in Mietverträgen vor", kritisierte Rosifka.
Gewisse Klauseln gingen so weit, dass Mieter zwar zahlen, die Wohnung aber wohl nicht bewohnen solle, sagte AK-Wohnrechtsexpertin Simone Brunnhauser. Dauerbrenner sei das Anbohren von Wänden zu verbieten. "Das geht so weit, dass man de facto nicht einmal eine Vorhangstange montieren oder ein Bild aufhängen dürfte." Für Mietkostensteigerungen werde auch oft versucht, den Baukostenindex (BKI) statt des Verbraucherpreisindex (VPI) anzuwenden, "das kann nicht sein".
Ein Problem seien ebenso rückdatierte Wertsicherungen, so Brunnhauser. So gab es bei einer Betroffenen, die sich an die AK gewandt hatte, praktisch umgehend eine Mietsteigerung von 19 Prozent von 750 auf 900 Euro - sie sollte Wertsicherung ab einem rückdatierten Zeitpunkt bezahlen, nicht ab jenem Zeitpunkt an dem sie einzog. Die Kammer hat geholfen. Rosifka bedauerte, dass das Mietrecht insgesamt sehr kompliziert und schwer durchschaubar sei. Es gibt Teilanwendungen, Vollanwendungen, Vollausnahmen. "So sind auch die Verträge schwierig zu durchschauen, vor allem für Laien." Oft gebe es auch "ausufernde Betriebskostendefinitionen", die zwar nicht missbräuchlich aber auch nicht fair seien. "Es kann verrechnet werden, was eigentlich keine Betriebskosten sind."
Die AK ist für ein Aus befristeter Mietverträge für gewerbliche Vermieter. Einhergehend fordert sie aber auch ein Aus von "Vertragsknebelungen", bei denen der Mieter nicht vor dem Ende eines bestimmten Zeitraumes - etwa drei oder fünf Jahre - kündigen darf. Es sei auch eine Mär, dass befristete Mietverträge günstiger seien als nicht-befristete, sagte Rosifka. "Im Gegenteil, die Befristeten sind sogar oft teurer, zeigen unsere Erhebungen." Das sei der Fall obwohl Richtwertmieten rein gesetzlich bei einer Befristung günstiger sein sollen. "Das Angebot spielte das nicht wider. Freilich könnte man hier Rückforderungen tätigen - alleine viele Verbraucher beachten das von vornherein nicht." Auch Lagezuschläge seien oft "unklar".
Mietpreisbremse gefordert
Die Arbeiterkammervertreter bekräftigten heute die Forderung, nach einer Mietpreisbremse angesichts der hohen Inflation. Die Mieten sollen nicht öfter als einmal im Jahr und höchstens um zwei Prozent erhöht werden dürfen. Das soll für Richtwert-, kategorie- und freie Mieten gelten, bei denen die Erhöhungen vertraglich geregelt sind. Die Bundesregierung will angeblich bald eine Mietpreisbremse präsentieren, im Vorfeld eingebunden ist die AK nicht, wie es auf Nachfrage hieß.
Einheitliches Mietrecht
Auch brauche es ein einheitliches und einfacheres Mietrecht und höhere Strafen bei Verstößen seitens der Vermieter. Wenn zu viel Miete bezahlt werde, sollten die Vermieter das zwei- oder dreifache zurückzahlen müssen, geht es nach der AK. Auch brauche es verpflichtende Muster-Mietverträge. Dieses solle das Justizministerium erstellen.
(fd/apa)