Anschlag in Wien
Prozess gegen Kontaktmann
(05.10.2022) Heute hat am Wiener Landesgericht unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen der Prozess gegen einen Kontaktmann des Attentäters von Wien begonnen, der am 2. November 2020 in der Innenstadt vier Passanten getötet und 23 Menschen zum Teil schwer verletzt hatte, ehe er von der Polizei erschossen wurde. Der 24-Jährige, dem die Staatsanwaltschaft die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation vorwirft, war zu den Anklagepunkten nicht geständig.
"Salafist sein ist noch nicht strafbar"
Sei Mandant habe "vielleicht eine sehr konservative Einstellung", aber selbst wenn dieser Salafist sei, sei das allein nicht strafbar, sagte der Verteidiger: "Wir haben schon noch Religionsfreiheit." Der Akt enthalte neun Bände mit tausenden von Seiten, es gebe nichts, was auf terroristische Straftaten hindeute. Dessen ungeachtet befinde sich der 24-Jährige "seit zwei Jahren in Isolationshaft. Seit zwei Monaten darf er in der Zelle das Fenster aufmachen", meinte der Anwalt.
Seit Anschlag in U-Haft
Der Mann war drei Wochen war nach dem Attentat in Wien festgenommen worden. Seither sitzt er in U-Haft. Der in St. Pölten geborene und dort aufgewachsene Angeklagte, von Beruf IT-Techniker, war laut Anklage seit 2017 mit dem Attentäter befreundet. Eine direkte Beteiligung am Anschlag und konkrete Mithilfe bei Vorbereitungshandlungen waren dem Mann im Ermittlungsverfahren bisher nicht nachzuweisen. "Ein diesbezügliches Ermittlungsverfahren ist noch offen", erklärte die Staatsanwältin in ihrem Eröffnungsplädoyer.
Enger Kontakt zum Täter
Der Angeklagte stritt seine Kontakte zum Attentäter nicht ab, betonte aber, strafrechtlich sei ihm in dieser Hinsicht nichts vorzuwerfen. Zuletzt habe er mit diesem am 31. Oktober oder 1. November 2020 - also unmittelbar vor dem Attentat - zu tun gehabt, jedoch in einer ganz anderen Angelegenheit: "Er hat mich wegen des Inkassos gefragt, weil er seine Wohnung länger nicht bezahlt hat. Er hat mich gefragt, was er tun soll." Er sei dann in der Nacht von St. Pölten zur Wohnung des Attentäters gefahren, der ihm aber nicht aufgemacht habe: "Ich wollte ihn fragen, ob er Geld braucht. Er ist aber nicht rausgekommen."
"Alphatier" in der Islamisten-Szene
Konkret legt die Anklage dem 24-Jährigen neben den Islamisten-Treffen das Übersetzen und den Vertrieb von Büchern eines Islamisten und das Verbreiten von IS-Propagandamaterial in einschlägigen Chat-Kanälen zur Last. Die Inhalte seien "direkt von IS-Medienstellen" gekommen, sagte die Staatsanwältin. Der Angeklagte habe als "Alphatier" in der Islamisten-Szene gegolten. Zu den inkriminierten Büchern hielt der Verteidiger fest, der 24-Jährige habe erst 2018 Arabisch zu lernen begonnen und könne daher nicht der Übersetzer ins Deutsche gewesen sein. Er habe lediglich Grammatik- und Rechtschreibfehler korrigiert.
Angeklagter ist von Rechtsstaat enttäuscht
Der Angeklagte machte in seiner Einvernahme deutlich, dass er sich vom Rechtsstaat enttäuscht fühle: "Ich wurde immer wieder von der Republik Österreich und der Justiz erniedrigt." Er spielte damit auf das vorangegangene Strafverfahren an, in dem er rechtskräftig freigesprochen wurde - bis dahin war er ebenfalls in U-Haft genommen worden. Er habe dafür bis jetzt keine Haftentschädigung von der Finanzprokuratur bekommen. Er sei auf außerdem Anwaltskosten von 10.000 Euro sitzen geblieben, habe seinen Job verloren, die Polizei hätte ihm "die Türe eingetreten und meinen Laptop zerstört". Seit diesem, fünf Jahre zurückliegenden Verfahren "redet die halbe Familie nicht mehr mit mir, weil sie mich für einen Terroristen halten".
(fd/apa)