Antigen-Schnelltests in Apotheke

Positives Ergebnis melden

(17.11.2020) Spezialisierte Apotheken dürfen Antigen-Schnelltests für symptomfreie Personen anbieten! Voraussetzungen dafür sind Schulungsmaßnahmen zur korrekten Durchführung, Hygienemaßnahmen und die Meldung positiver Ergebnisse an die Bezirksverwaltungsbehörde, heißt es heute in einer Aussendung der Kammer.

Laut Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, wollen viele Menschen über ihren Infektionsstatus Bescheid wissen. Ein positiver Schnelltest muss gemeldet werden und erfordert zwingend einen nachfolgenden PCR-Test, um auf Nummer sicher zu gehen. Denn bei symptomfreien Personen kann es auch zu falsch-positiven Ergebnissen kommen.

(mt/apa)

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