Arzt schlecht bewertet: Klage!

(18.09.2017) Krieg der Sterne: Weil ein Arzt im Netz schlecht bewertet wird, will er jetzt eine Patientin klagen! Nur einen von fünf möglichen Sternen hat der Wiener Frauenarzt von der Patientin erhalten. Die Frau ist mit der Behandlung nicht zufrieden und verfasst deshalb eine laut ihr sachliche und zu 100 Prozent wahre Kritik im Web.

Einige Wochen später bekommt sie aber einen Anwaltsbrief: Ihr Posting sei kreditschädigend und sie solle die schlechte Bewertung löschen, ansonsten würde der Anwalt des Arztes eine Klage einbringen.

Doch ist das wirklich möglich? Ja, das Internet ist kein rechtsfreier Raum. Rechtsexperte Anwalt Johannes Schriefl:
"Es gelten die allgemeinen Regeln des AGB über die Kreditschädigung. Wenn jemand unrichtige Tatsachen verbreitet, dann hat der Betroffene das Recht, dass das widerrufen wird. Egal, ob diese Kritik in einem Brief oder im Netz verfasst wird, das wird genauso geprüft. Es ist also immer dergleiche Tatbestand mit den gleichen Rechtsfolgen."

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