Ärztin impft Bub ohne ok

Mutter war dagegen

(13.10.2022) Große Aufregung in Marchtrenk. Bei einer HPV Impfaktion ist ein 10-Jähriger geimpft worden, obwohl die Eltern das abgelehnt haben. Angeblich hat man die Bestätigung der Ablehnung zur HPV-Impfung übersehen. Die verantwortliche Amtsärztin der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land wird jetzt wegen Verdachts der Körperverletzung angezeigt.

Mutter ist empört

„Wozu unterschreibe ich vorher extra, dass unser Sohn an der HPV-Impfung in seiner Schule nicht teilnehmen darf, wenn sich dann eh keiner daran hält?“, Darinka D. aus Wels ist empört. Die 36-jährige Mutter war entsetzt, als ihr Sohn Aron über Kopfschmerzen, Übelkeit und eine Schwellung im Bereich der Einstichstelle klagte, die er eigentlich gar nicht hätte, haben dürfen. Die Amtsärztin der BH Wels-Land hat Aron geimpft und das scheinbar gegen seinen Willen. „Er hat geweint und es hat einige Zeit gedauert, bis er sich wieder beruhigt hat“, sagt die Mutter.

"Nein" war angekreuzt

Jeder Schüler hat ein Formular bekommen, auf dem der Erziehungsberechtigte „Ja“ oder „Nein“ zur HPV-Impfung ankreuzen kann. Der Schrieb ist beim Klassenvorstand abgegeben worden und sollte der Amtsärztin vorliegen. Mit dem "NEIN" ist der Bub dann zur Amtsärztin gegangen. Aron erklärt der Medizinerin auch, dass er keinen Impfpass mithat. Sie soll daraufhin gemeint haben, dass das nicht so wichtig sei und hat das "NEIN" scheinbar übersehen oder überhört. „Dann hat sie ihn einfach geimpft“, sagt Mutter Darinka D.

Körperverletzung?

„Ich habe gegen die Ärztin am Dienstag eine Strafanzeige wegen Verdachts der Körperverletzung eingebracht“, berichtet die dreifache Mutter der "Kronenzeitung“. Die 36-Jährige ist keine typische Impfverweigerin. „Meine Kinder haben von klein auf alle Impfungen bekommen, auch die Zeckenschutzimpfung. Die HPV-Impfung wollte ich ihnen aber ersparen.“

BH-Chefin und Amtsärztin entschuldigen sich


Die Bezirkshauptfrau von Wels-Land Elisabeth Schwetz, bedauert den Vorfall. „Der Hintergrundlärm, der Andrang zur Impfung und die Organisation dürften zu dem Irrtum beigetragen haben. Ein Fehler, der dennoch nicht passieren darf. Die Amtsärztin und ich haben uns bei der Mutter bereits eingehend entschuldigt.“ Ob und wann es zu einer Verhandlung wegen Körperverletzung kommt, ist noch unklar.

(fd)

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