Assange darf Berufung einlegen

Gegen Auslieferungsbeschluss

(26.03.2024) WikiLeaks-Gründer Julian Assange darf gegen einen Beschluss Großbritanniens zu seiner Auslieferung an die USA Berufung einlegen. Das entschied der britische High Court am Dienstag. Dem in London inhaftierten 52-Jährigen droht in den USA eine langjährige Haftstrafe, weil seine Enthüllungsplattform vertrauliche Informationen über das Vorgehen des US-Militärs veröffentlichte. Unterstützer sehen ihn dagegen als Journalisten, der mutmaßliche Kriegsverbrechen aufgedeckt hat.

(FJ/APA)

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