Asyl für Prigoschin?

Verweis auf Einreiseverbot

(26.06.2023) Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sieht keine Asyl-Chancen für Söldnerführer Jewgeni Prigoschin in Österreich. Nachdem Karner am Montag auf eine entsprechende Frage der APA zunächst von einer Einzelfallprüfung gesprochen hatte, präzisierte er über einen Sprecher, dass Prigoschin auf der Sanktionsliste der EU stehe und daher nicht einreisen dürfe. "Die Frage eines Asylantrages stellt sich hier gar nicht." Karners Antwort habe sich auf Prigoschins Leute bezogen.

"Was das Thema Asyl betrifft, möchte ich darauf verweisen, was ich schon mehrmals in diesem Zusammenhang gesagt habe: Da sind Einzelfallprüfungen vorgesehen und so ist es auch in Zukunft vorgesehen", antwortete Karner auf die Frage der APA, wie Österreich reagieren würde, wenn Prigoschin oder seine Leute um Asyl ansuchen würden. Die Antwort habe sich nicht auf Prigoschin, sondern nur auf seine Leute bezogen, sagte der Sprecher nun. "Darüber hinaus hat der Innenminister zu Einzelpersonen auch noch nie eine Stellungnahme abgegeben."

Prigoschin hatte sich am Wochenende gegen die russische Militärführung aufgelehnt und seine Streitmacht nach Moskau in Bewegung gesetzt. Berichten zufolge vermittelte der belarussische Machthaber Alexander Lukaschenko am Samstagabend eine Einigung zwischen Prigoschin und Kreml-Chef Wladimir Putin, die Straffreiheit und Exil für den Chef der Söldnergruppe Wagner im westlichen Nachbarland vorsieht. Von Prigoschin fehlt aber seit Samstagabend jede Spur.

Karner betonte, dass die Vorgänge wie jene am Wochenende in Russland "auch immer eine Auswirkung auf die innere Sicherheit" hätten. "Unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Vorgänge durch die Wagnergruppe hat der Staatsschutz reagiert, hier entsprechend Aufträge erteilt, den Polizeieinsatz in Teilbereichen auch zu erhöhen", sagte der Innenminister. Aus polizeitaktischen Gründen wolle er "nicht sagen, wo", doch gehe es um "Gebäude oder Personen, die hier in Gefahr sein könnten". Man komme "sehr konsequent" der Aufgabe nach, die Sicherheit von Österreicherinnen und Österreichern "und der hier lebenden Menschen" zu gewährleisten.

(APA/CD)

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